Mehrgenerationenhaus – das sollte man schon vor dem Bau beachten
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Ein Mehrgenerationenhaus ist ein Wohnhaus, in dem mehrere Generationen zusammenleben – meist Großeltern, Eltern und Kinder einer Familie, manchmal auch befreundete Haushalte. Das kann viel Geld sparen und den Alltag leichter machen: Die Großeltern holen die Kinder ab, die Jüngeren übernehmen den Einkauf, wenn die Älteren nicht mehr so können. Ob das gutgeht, entscheidet sich aber zu einem großen Teil vor dem ersten Spatenstich: beim Grundriss, bei der Eigentumsfrage und bei der Frage, wer was bezahlt.
Was ein Mehrgenerationenhaus ausmacht
Der Begriff wird für zwei verschiedene Dinge verwendet. Zum einen für private Wohnhäuser, in denen eine Familie über mehrere Generationen zusammenwohnt. Zum anderen für öffentlich geförderte Begegnungsstätten, die ebenfalls „Mehrgenerationenhaus“ heißen und Treffpunkte, Kurse und Hilfen für alle Altersgruppen anbieten. Hier geht es um die private Variante.
Architektonisch gibt es keine feste Form. Möglich sind:
- ein Haus mit Einliegerwohnung, etwa im Erdgeschoss oder Souterrain,
- ein Zwei- oder Dreifamilienhaus mit gleichwertigen Wohnungen übereinander,
- ein Doppelhaus, dessen Hälften durch eine Tür verbunden werden können,
- ein Hauptgebäude mit Anbau oder einem kleinen zweiten Haus auf demselben Grundstück.
Anbieter von Fertighäusern haben dafür eigene Entwürfe; einen Überblick, wie man ein Mehrgenerationenhaus als Fertighaus bauen kann, gibt etwa fertighausexperte.com. Genauso gut lässt sich ein Bestandsgebäude umbauen, zum Beispiel ein großes Einfamilienhaus, in dem die Kinder längst ausgezogen sind.

Zuerst klären: Wer, wie lange, wie nah?
Bevor Sie Grundrisse zeichnen, sollten alle Beteiligten ehrlich über ihre Erwartungen sprechen. Ein paar Fragen helfen:
- Wer soll einziehen, und wie sieht die Familie in zehn oder zwanzig Jahren aus? Kinder werden erwachsen, Eltern werden pflegebedürftig.
- Wie viel Gemeinsamkeit ist gewünscht – gemeinsame Mahlzeiten jeden Tag oder eher gute Nachbarschaft mit eigener Haustür?
- Wer übernimmt welche Aufgaben, etwa Kinderbetreuung, Gartenarbeit, später vielleicht Pflege?
- Was passiert, wenn jemand ausziehen will, sich eine Partnerschaft trennt oder ein Elternteil stirbt?
Das klingt nüchtern, ist aber der beste Schutz vor späterem Streit. Das Projekt Mehrgenerationenhaus sollte von Anfang bis Ende gut durchdacht sein – diese Erfahrung teilen viele, die es ausprobiert haben.
Grundriss: getrennt wohnen, gemeinsam leben
Die wichtigste Planungsregel lautet: Jede Partei braucht eine eigene, abgeschlossene Wohnung mit Küche, Bad und eigenem Eingang oder zumindest eigener Wohnungstür. Wer sich die Küche teilt, streitet früher oder später darüber. Gemeinsam genutzt werden können dagegen Garten, Terrasse, Waschküche, Werkstatt, Gästezimmer oder ein großer Essraum für Familienfeste.
Weitere Punkte für die Planung:
- Schallschutz zwischen den Wohnungen, besonders bei Decken und Treppen. Kinderlärm von oben ist der Klassiker.
- Getrennte Zähler für Strom, Wasser und Heizung, damit die Kosten fair verteilt werden können.
- Flexible Räume, die später anders genutzt werden können – etwa ein Zimmer, das zunächst Kinderzimmer ist und später Pflegezimmer oder Büro.
- Stellplätze, denn mehrere Haushalte haben meist mehrere Autos; die Stellplatzsatzung der Gemeinde kann Vorgaben machen.
Praktisches wie eine gemeinsame Waschküche spart Platz und Geld, erfordert aber Absprachen. Wie man Geräte platzsparend stapelt, zeigt unser Beitrag zu Waschmaschine und Trockner übereinander.
Barrierefreiheit von Anfang an
Wer für mehrere Generationen baut, baut auch für das Alter. Barrierefreiheit kostet im Neubau vergleichsweise wenig, der spätere Umbau dagegen viel. Die DIN 18040-2 beschreibt, was barrierefreies Wohnen bedeutet. Wichtige Punkte sind:
- stufenloser Zugang zu mindestens einer Wohnung und zum Garten,
- bodengleiche Dusche mit ausreichend Bewegungsfläche,
- breite Türen ohne Schwellen,
- Schlafzimmer und Bad auf einer Ebene, am besten im Erdgeschoss,
- eine Treppe, in die später ein Treppenlift passt, oder Platz für einen Aufzug.
Nicht alles muss sofort umgesetzt werden. Aber Leitungen, Wandverstärkungen für Haltegriffe und genug Platz lassen sich beim Bau leicht vorsehen. Wie ein Bad seniorengerecht wird, zeigen unsere Beiträge zum klappbaren Duschsitz und zu WC-Sitzerhöhungen.
Eigentum und Verträge
Hier liegt die größte Stolperfalle. Wer baut, wem gehört was, und wer zahlt? Gängige Modelle sind:
| Modell | So funktioniert es | Zu bedenken |
| Wohnungseigentum | Das Haus wird nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt, jede Partei besitzt ihre Wohnung. | klare Verhältnisse, jede Wohnung ist einzeln verkäuflich und vererbbar; Teilungserklärung beim Notar nötig |
| Ein Eigentümer, Mietvertrag | Eine Partei baut und vermietet eine Wohnung an die andere. | Mieteinnahmen sind zu versteuern; Mietverträge unter Angehörigen erkennt das Finanzamt nur an, wenn sie wie unter Fremden gestaltet und gelebt werden |
| Ein Eigentümer, Wohnrecht | Die Eltern übertragen etwa das Grundstück an die Kinder und behalten ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. | sichert die Älteren ab, hat Folgen für Erbschaft, Schenkung und Pflichtteile |
| Gemeinsames Eigentum | Mehrere Personen besitzen das Haus gemeinsam, etwa als Bruchteilseigentümer oder über eine Gesellschaft. | Entscheidungen nur gemeinsam; ein Vertrag muss regeln, was bei Auszug oder Streit passiert |
Für nicht verwandte Hausgemeinschaften kommen auch Genossenschaften oder Vereine in Frage. Welches Modell passt, hängt von Finanzierung, Steuern, Erbfolge und der Frage ab, wie leicht jemand wieder aussteigen können soll. Holen Sie sich hier unbedingt Rat bei einem Notar und einem Steuerberater. Auch Banken schauen genau hin, wenn mehrere Personen gemeinsam finanzieren.
Kosten und Finanzierung
Ein Mehrgenerationenhaus ist meist günstiger als zwei getrennte Häuser, aber teurer als ein normales Einfamilienhaus: zwei Küchen, zwei Bäder, zusätzlicher Schallschutz, eventuell ein zweiter Eingang. Legen Sie vorher fest, wie die Baukosten und die laufenden Kosten verteilt werden – Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung, Winterdienst, Gartenpflege. Eine gemeinsame Rücklage für Reparaturen erspart später Diskussionen.
Für energieeffizientes Bauen und für den altersgerechten Umbau gibt es Förderprogramme, vor allem über die KfW, dazu Programme der Länder und manchmal der Kommunen. Die Bedingungen, Zinsen und Zuschüsse ändern sich häufig; informieren Sie sich deshalb bei der KfW, Ihrer Hausbank oder einer Energieberatung, bevor Sie Verträge unterschreiben. Viele Programme müssen beantragt werden, bevor mit dem Bau begonnen wird.
Planungsrecht: nicht jedes Grundstück passt
Ob auf einem Grundstück ein Haus mit zwei oder drei Wohnungen gebaut werden darf, regelt der Bebauungsplan. Manche Pläne erlauben nur eine bestimmte Anzahl von Wohneinheiten, dazu kommen Vorgaben zu Geschossen, Grundfläche und Stellplätzen. Fragen Sie beim Bauamt nach, bevor Sie ein Grundstück kaufen oder einen Umbau planen. Bei Bestandsgebäuden kann der Umbau einer Wohnung in zwei eine Baugenehmigung erfordern, vor allem wegen Brandschutz und Stellplätzen.
Vorteile und Nachteile ehrlich betrachtet
Dafür spricht: Kosten für Grundstück, Heizung und Garten werden geteilt; die Generationen helfen sich bei Kinderbetreuung, Einkauf und später bei der Pflege; im Alter ist man weniger allein; Gemeinschaftsflächen lohnen sich, die sich ein Haushalt allein nicht leisten würde.
Dagegen spricht: Planung, Bau und Alltag verlangen mehr Abstimmung; Konflikte wirken sich unmittelbar auf das Wohnen aus; Auszug oder Verkauf sind komplizierter; und Lebenspläne können sich ändern, während das Haus bleibt.
Unsere Empfehlung: Planen Sie getrennte, abgeschlossene Wohnungen, bauen Sie barrierefrei vor und schreiben Sie auf, wer was bezahlt und was im Streitfall gilt – bevor gebaut wird. Dann bleibt das Zusammenleben freiwillig und nicht erzwungen. Weitere Themen rund ums Bauen und Wohnen finden Sie in den Rubriken Haus und Familie.
Häufige Fragen
Was ist ein Mehrgenerationenhaus?
Ein Wohnhaus, in dem mehrere Generationen zusammenleben, meist in getrennten Wohnungen unter einem Dach oder auf einem Grundstück. Daneben gibt es öffentlich geförderte Begegnungsstätten gleichen Namens, die mit dem Wohnen nichts zu tun haben.
Braucht jede Generation eine eigene Wohnung?
Empfehlenswert ist es. Eigene Küche, eigenes Bad und eine eigene Wohnungstür geben jedem Haushalt Rückzug und machen das Zusammenleben entspannter. Gemeinsam nutzen lassen sich Garten, Waschküche oder Gästezimmer.
Wem gehört das Haus?
Das regeln Sie selbst – als Wohnungseigentum mit getrennten Einheiten, als Eigentum einer Partei mit Mietvertrag oder Wohnrecht für die andere oder als gemeinsames Eigentum. Lassen Sie sich von Notar und Steuerberater beraten, bevor Sie sich festlegen.
Gibt es Förderung für ein Mehrgenerationenhaus?
Eine eigene Förderung speziell für Mehrgenerationenhäuser gibt es in der Regel nicht, wohl aber Programme für energieeffizientes Bauen und altersgerechten Umbau, vor allem bei der KfW und den Ländern. Die Bedingungen ändern sich oft; prüfen Sie den aktuellen Stand vor Baubeginn.



