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Kammerjäger: Kosten, Ablauf und wer bezahlt

Christoph · 7 Min. Lesezeit

Schädlingsbekämpfer in dunkler Arbeitskleidung sprüht mit einer Lanze an einer Mauer
Seriöse Schädlingsbekämpfer nennen den Preis vor Beginn der Arbeit
Inhalt8 Abschnitte
  1. Was ein Kammerjäger etwa kostet
  2. Woraus sich die Rechnung zusammensetzt
  3. So läuft ein Einsatz ab
  4. Seriöse Betriebe erkennen
  5. Notdienst-Abzocke: so schützen Sie sich
  6. Wer zahlt: Mieter oder Vermieter?
  7. Wann sich der Fachbetrieb lohnt – und wann nicht
  8. Häufige Fragen

Kammerjäger-Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern, aber eingrenzen: Ein einzelner Einsatz gegen ein Wespennest liegt oft bei etwa 80–250 Euro, eine Bekämpfung von Bettwanzen oder Schaben mit mehreren Terminen bei mehreren Hundert Euro und mehr. Entscheidend sind die Art des Schädlings, die Größe des Befalls und die Zahl der Besuche. Wer vorher einen Festpreis vereinbart und einen ortsansässigen Fachbetrieb beauftragt, schützt sich vor den bekannten Abzock-Rechnungen.

Was ein Kammerjäger etwa kostet

„Kammerjäger“ ist die alte, umgangssprachliche Bezeichnung; der Beruf heißt Schädlingsbekämpfer. Eine verbindliche Gebührenordnung gibt es nicht, jeder Betrieb kalkuliert selbst. Die folgenden Größenordnungen stammen aus Angaben von Verbraucherzentralen und aus Preisübersichten der Branche; sie sind Anhaltswerte, keine Zusagen. In Großstädten, bei langer Anfahrt und bei schwer zugänglichen Stellen liegt der Preis höher.

SchädlingGrößenordnungÜblicher Aufwand
Wespennestetwa 80–250 Euroein Termin; teurer bei Nestern in großer Höhe oder im Mauerwerk
Mäuseetwa 100–250 Euroein bis zwei Termine, Fallen und Abdichtungstipps
Rattenetwa 150–500 Euromehrere Termine mit Köderstationen und Kontrollen
Bettwanzenab etwa 200–500 Euro je Wohnungfast immer zwei oder mehr Behandlungen; Wärmeverfahren deutlich teurer
Schabenmeist mehrere Hundert EuroKödergel, Nachkontrollen über Wochen
Ameisen, Silberfischchen, Mottenoft im unteren dreistelligen Bereichhäufig genügt Beratung und eigene Bekämpfung

Viele Betriebe rechnen nach Aufwand ab, genannt werden Stundensätze von etwa 100–150 Euro. Bei einem Wespennest kommt hinzu: Wespen sind geschützt, und ein seriöser Betrieb prüft zuerst, ob das Nest überhaupt entfernt werden darf und muss. Näheres steht unter Wespennest entfernen; für das Hornissennest gelten strengere Regeln.

Woraus sich die Rechnung zusammensetzt

  • Anfahrt: pauschal oder nach Kilometern. Bei vermittelten Notdiensten ist das der Posten, der am häufigsten aus dem Ruder läuft.
  • Befallsaufnahme: Besichtigung, Bestimmung der Art, Suche nach Ursache und Zugängen. Manche Betriebe berechnen sie gesondert und verrechnen sie bei Auftrag.
  • Arbeitszeit: nach Stunden oder als Pauschale je Termin.
  • Material: Köder, Köderstationen, Fallen, Insektizide, Schutzausrüstung.
  • Folgetermine: Kontrolle, Nachlegen, Abbau der Stationen, Dokumentation.
  • Zuschläge: für Nacht, Wochenende und Feiertage, für Hubsteiger oder Gerüst.
  • Umsatzsteuer: Achten Sie darauf, ob ein Angebot netto oder brutto genannt wird.

Nicht enthalten sind normalerweise bauliche Arbeiten: das Abdichten von Mauerwerk, die Reparatur einer defekten Abwasserleitung oder das Entsorgen befallener Möbel.

So läuft ein Einsatz ab

  1. Anruf und erste Einschätzung. Beschreiben Sie, was Sie gesehen haben, wo und seit wann. Fotos von Tier, Kot oder Fraßspuren helfen. Schon hier nach dem Preisrahmen einschließlich Anfahrt fragen.
  2. Besichtigung. Der Schädlingsbekämpfer bestimmt die Art, schätzt den Umfang und sucht die Ursache. Ohne diesen Schritt ist keine seriöse Bekämpfung möglich.
  3. Angebot. Sie erhalten einen Festpreis oder einen Kostenvoranschlag mit der voraussichtlichen Zahl der Termine und den eingesetzten Mitteln.
  4. Bekämpfung. Je nach Schädling mit Fallen, Ködern, Insektiziden oder Wärme. Sie erfahren, welche Räume wie lange nicht betreten werden dürfen und was mit Kindern, Haustieren und Lebensmitteln zu beachten ist.
  5. Nachkontrolle. Bei Ratten, Schaben und Bettwanzen sind Folgetermine die Regel, weil Eier und versteckte Tiere beim ersten Mal nicht vollständig erfasst werden.
  6. Dokumentation und Vorbeugung. Am Ende steht ein Bericht mit den verwendeten Mitteln und Hinweisen, wie sich ein neuer Befall vermeiden lässt.

Seriöse Betriebe erkennen

  • Ortsnähe und Impressum: eine prüfbare Adresse in der Region und eine Festnetznummer. Vorsicht bei Seiten, die nur eine 0800- oder Mobilnummer nennen und für jede Stadt dieselbe Seite zeigen.
  • Sachkunde: Schädlingsbekämpfer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Wer gewerblich bestimmte Biozide ausbringt, braucht einen Sachkundenachweis. Fragen Sie danach; seriöse Betriebe zeigen ihn ohne Zögern.
  • Verbandsmitgliedschaft: Der Deutsche Schädlingsbekämpfer-Verband und andere Fachverbände führen Mitgliederlisten mit Suche nach Postleitzahl. Das ist keine Garantie, aber ein guter Anfang.
  • Festpreis oder Kostenvoranschlag: vor Beginn, schriftlich oder zumindest per Nachricht, einschließlich Anfahrt und Zuschlägen.
  • Auskunft über die Mittel: Ein Fachbetrieb sagt, welche Wirkstoffe er einsetzt und warum, und händigt auf Wunsch die Sicherheitsdatenblätter aus.
  • Erst prüfen, dann bekämpfen: Wer am Telefon ohne Besichtigung eine Komplettbegasung verkauft, ist nicht seriös.
  • Rechnung: mit Firmenanschrift, Steuernummer und aufgeschlüsselten Posten. Zahlung per Überweisung muss möglich sein.

Notdienst-Abzocke: so schützen Sie sich

Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor Notdiensten, die über bezahlte Anzeigen ganz oben in den Suchergebnissen stehen. Dahinter stecken oft Vermittler, die den Auftrag an weit entfernte Subunternehmer weitergeben. Vor Ort werden dann für ein Wespennest vierstellige Beträge verlangt, sofort und in bar oder per Karte.

  • Echte Notfälle sind selten. Ein Wespennest, Mäuse oder Bettwanzen können fast immer bis zum nächsten Werktag warten.
  • Vor der Beauftragung den Gesamtpreis nennen lassen und notieren, mit wem Sie wann gesprochen haben.
  • Nicht im Voraus bezahlen und nichts unterschreiben, was Sie nicht gelesen haben.
  • Verlangt der Monteur vor Ort deutlich mehr als vereinbart, zahlen Sie höchstens den vereinbarten Betrag und bestehen auf einer Rechnung. Werden Sie bedrängt, rufen Sie die Polizei.
  • Eine überhöhte Rechnung können Sie von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Bei Wespen und Hornissen ist die untere Naturschutzbehörde oder die Umweltberatung der Gemeinde oft die bessere erste Adresse; vielerorts gibt es ehrenamtliche Wespenberater.

Wer zahlt: Mieter oder Vermieter?

Im Mietrecht entscheidet der Einzelfall, eine Tendenz gibt es aber. Schädlingsbefall gilt in der Regel als Mangel der Wohnung, für dessen Beseitigung der Vermieter zuständig ist. Das betrifft vor allem Befall, der vom Gebäude ausgeht: Ratten aus der Kanalisation, Mäuse über undichte Stellen, Schaben oder Bettwanzen, die durch Schächte aus Nachbarwohnungen kommen. Hat der Mieter den Befall nachweislich selbst verursacht, etwa durch offen gelagerte Abfälle, kann der Vermieter die Kosten von ihm verlangen. Wer was beweisen muss, ist häufig der eigentliche Streitpunkt.

Wichtig ist die Reihenfolge: Melden Sie den Befall dem Vermieter sofort, am besten schriftlich und mit Fotos, und geben Sie ihm Gelegenheit zu handeln. Wer auf eigene Faust einen Kammerjäger bestellt, bleibt unter Umständen auf der Rechnung sitzen. Laufende, vorbeugende Schädlingsbekämpfung im Haus kann als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht; die einmalige Beseitigung eines akuten Befalls gehört nach verbreiteter Auffassung nicht dazu. Im Streitfall helfen Mieterverein oder Rechtsberatung.

Eigentümer zahlen selbst. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernehmen Schädlingsbekämpfung meist nicht; ein Blick in die Police lohnt trotzdem. Die Arbeitskosten lassen sich unter Umständen steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen, wenn eine Rechnung vorliegt und überwiesen wurde – Näheres weiß der Steuerberater.

Wann sich der Fachbetrieb lohnt – und wann nicht

Einen Fachbetrieb brauchen Sie bei Bettwanzen, bei Schaben (siehe Kakerlaken bekämpfen), bei Ratten im oder am Haus (siehe Ratten vertreiben), beim Hausbock im Dachstuhl und bei Wespen- oder Hornissennestern, die wirklich weichen müssen. Hier ist Eigenbekämpfung meist unzureichend, teils nicht erlaubt und am Ende teurer.

Selbst lösen lassen sich dagegen viele Alltagsfälle: einzelne Mäuse im Haus, Lebensmittelmotten, Silberfischchen, Fruchtfliegen oder eine Ameisenstraße. Wer unsicher ist, was er vor sich hat, findet in der Übersicht Ungeziefer in der Wohnung bestimmen eine erste Einordnung. Manche Betriebe bestimmen ein eingeschicktes Foto oder ein eingefangenes Tier für wenig Geld – das ist oft die günstigste Stunde Kammerjäger, die man kaufen kann.

Häufige Fragen

Was kostet ein Kammerjäger pro Stunde?

Genannt werden meist etwa 100–150 Euro je Stunde zuzüglich Anfahrt und Material. Viele Betriebe arbeiten stattdessen mit Pauschalen je Termin. Vergleichen Sie deshalb den Gesamtpreis.

Was kostet der Kammerjäger bei Bettwanzen?

Rechnen Sie je Wohnung mit mindestens etwa 200–500 Euro, bei mehreren Räumen, mehreren Terminen oder einer Wärmebehandlung mit deutlich mehr. Ein Angebot mit nur einem einzigen Termin ist bei Bettwanzen selten realistisch.

Muss ich als Mieter den Kammerjäger bezahlen?

In der Regel nicht, wenn Sie den Befall nicht verursacht haben. Zuständig ist dann der Vermieter. Voraussetzung ist, dass Sie den Befall unverzüglich melden und ihm die Beauftragung überlassen.

Wie viele Termine sind nötig?

Bei einem Wespennest einer, bei Mäusen ein bis zwei, bei Ratten, Schaben und Bettwanzen meist mehrere über einige Wochen. Lassen Sie sich die erwartete Zahl im Angebot nennen.

Darf ich Schädlinge auch selbst bekämpfen?

Vieles ja: Fallen, Köderdosen, Abdichten, Hygiene. Grenzen setzen der Artenschutz, etwa bei Wespen und Hornissen, und das Biozidrecht, das Privatleuten bestimmte Mittel nicht mehr zugänglich macht. Bei Gesundheitsschädlingen wie Schaben und Ratten ist der Fachbetrieb die bessere Wahl.