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Stromausfall: was tun? Sofortmaßnahmen und Vorsorge

Christoph · 6 Min. Lesezeit

Brennende Kerze in einem dunklen Raum
Kerzen brennen nur unter Aufsicht – besser ist eine Taschenlampe
Inhalt8 Abschnitte
  1. Sofort-Liste: Der Strom ist weg
  2. Nur bei mir – oder überall?
  3. Wen man anruft
  4. Kühlschrank und Gefriergerät: Tür zu
  5. Licht, Wärme und Kochen ohne Strom
  6. Wenn der Strom wiederkommt
  7. Vorsorge nach BBK
  8. Häufige Fragen

Bei einem Stromausfall prüfen Sie als Erstes, ob die Ursache in Ihrer eigenen Wohnung liegt: Hat eine Sicherung oder der FI-Schalter ausgelöst, haben Sie den Strom in zwei Minuten wieder. Ist das ganze Haus oder die Straße betroffen, können Sie nur noch den Netzbetreiber informieren, ein paar Geräte ausschalten und abwarten. Die allermeisten Ausfälle sind nach kurzer Zeit behoben; im Durchschnitt ist ein Haushalt in Deutschland deutlich weniger als eine halbe Stunde im Jahr ohne Strom.

Sofort-Liste: Der Strom ist weg

  1. Licht machen. Taschenlampe oder Handylampe, keine Kerze auf dem Weg zum Sicherungskasten.
  2. Sicherungskasten prüfen. Steht ein Sicherungsautomat oder der FI-Schalter unten, ist die Ursache bei Ihnen. Wie Sie dann vorgehen, steht unter Sicherung fliegt raus und FI-Schalter fliegt raus.
  3. Umsehen. Brennt das Licht im Treppenhaus? Bei den Nachbarn? Leuchten die Straßenlaternen? So wissen Sie, ob Wohnung, Haus oder Straße betroffen sind.
  4. Wärmegeräte ausschalten. Herd, Backofen, Bügeleisen, Heizlüfter, Lockenstab: Sie laufen sonst unbemerkt wieder an, wenn der Strom zurückkommt.
  5. Empfindliche Geräte vom Netz nehmen. Computer, Fernseher und Ähnliches ausschalten oder ausstecken. Eine Lampe eingeschaltet lassen, damit Sie merken, wenn der Strom wieder da ist.
  6. Netzbetreiber anrufen, wenn mehr als Ihre Wohnung betroffen ist und der Ausfall noch nicht bekannt ist.
  7. Kühlschrank und Gefriergerät zu lassen.
  8. An andere denken. Sehen Sie nach älteren oder kranken Nachbarn und prüfen Sie, ob jemand im Aufzug steckt.

Nur bei mir – oder überall?

Nur ein Teil der Wohnung ist dunkel: Ein Sicherungsautomat hat ausgelöst. Meist war ein Stromkreis überlastet oder ein Gerät defekt. Schalten Sie die Geräte in diesem Stromkreis aus, legen Sie den Schalter wieder um und nehmen Sie die Geräte einzeln in Betrieb.

Die ganze Wohnung ist dunkel, im Treppenhaus brennt Licht: Dann hat der FI-Schalter oder eine Vorsicherung ausgelöst. Den FI-Schalter dürfen Sie wieder einschalten. Löst er sofort erneut aus, liegt ein Fehler vor, den ein Elektrofachbetrieb suchen muss. An Hauptsicherungen und am Zählerplatz haben Laien nichts zu suchen – das ist Sache von Vermieter, Hausverwaltung oder Elektriker.

Haus oder Straße sind dunkel: Jetzt ist der Netzbetreiber zuständig.

Wen man anruft

Zuständig ist der örtliche Netzbetreiber, nicht der Stromanbieter, von dem die Rechnung kommt. Die Störungsnummer des Netzbetreibers steht auf der Stromrechnung, häufig auch am Zählerschrank, und auf seiner Internetseite; viele Netzbetreiber zeigen dort bekannte Störungen auf einer Karte. Notieren Sie die Nummer, solange der Strom da ist.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bittet ausdrücklich darum, die Notrufnummern 110 und 112 freizuhalten: Ein Stromausfall allein ist kein Notfall. Die 112 wählen Sie, wenn Menschen in Gefahr sind – jemand ist im Aufzug eingeschlossen und der Aufzugnotruf funktioniert nicht, ein Beatmungsgerät oder anderes medizinisches Gerät fällt aus, es brennt.

Rechnen Sie damit, dass bei einem längeren Ausfall auch Festnetztelefon und Internet ausfallen, weil der Router Strom braucht. Das Mobilfunknetz arbeitet zunächst weiter, kann bei großflächigen Ausfällen aber nach einiger Zeit ebenfalls abbrechen. Schonen Sie den Handy-Akku.

Kühlschrank und Gefriergerät: Tür zu

Je seltener die Tür aufgeht, desto länger bleibt es kalt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen nennt als Anhaltswerte: Ein Kühlschrank hält die Kälte je nach Füllung und Dämmung etwa vier bis sechs Stunden, ein gut gefülltes Gefriergerät bei geschlossener Tür oft bis zu 48 Stunden. Steigt die Temperatur im Gefriergerät vorübergehend von −18 auf −12 °C, bleiben die Lebensmittel nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung gesundheitlich unbedenklich.

Danach gilt: Leicht Verderbliches wie Fleisch, Fisch, Milchprodukte und Eierspeisen zuerst verbrauchen. Angetautes zügig verarbeiten, rohe tierische Lebensmittel dabei vollständig durcherhitzen; angetautes Speiseeis wegwerfen. Was auffällig aussieht oder riecht, kommt in den Müll. Welche Temperaturen im Normalbetrieb richtig sind, lesen Sie unter Kühlschrank-Temperatur und Gefrierschrank-Temperatur.

Licht, Wärme und Kochen ohne Strom

Holzkohlegrill, Gasgrill und Heizpilz dürfen nie in der Wohnung, im Keller oder in der Garage betrieben werden. Das BBK warnt vor Erstickungsgefahr: Bei der Verbrennung entsteht Kohlenmonoxid, das man weder sieht noch riecht. Dasselbe gilt für Notstromaggregate mit Verbrennungsmotor. Ein Campingkocher gehört nach Empfehlung der Verbraucherzentrale auf Balkon oder Terrasse, sofern der Hersteller ihn nicht ausdrücklich für Innenräume freigibt. Wer einen Kaminofen hat, heizt wie gewohnt; ein Kohlenmonoxid-Melder erhöht die Sicherheit.

  • Licht: Taschenlampen und LED-Laternen sind sicherer als Kerzen. Kerzen und Teelichter stehen auf einer feuerfesten Unterlage, weit weg von Vorhängen, und brennen nie unbeaufsichtigt – auch nicht, wenn Sie einschlafen könnten.
  • Wärme: Ohne Strom fällt auch die Gas-, Öl- oder Fernwärmeheizung aus, weil Steuerung und Pumpe Strom brauchen. Halten Sie sich in einem Raum auf, schließen Sie die Türen, ziehen Sie sich warm an. Lüften Sie trotzdem regelmäßig kurz, besonders bei Kerzenlicht.
  • Essen: Greifen Sie zuerst zu dem, was kalt gegessen werden kann, und zu dem, was im Kühlschrank am schnellsten verdirbt.
  • Wasser: Leitungswasser fließt zunächst meist weiter. In Hochhäusern und in Häusern mit eigener Druckerhöhung oder Hebeanlage kann es ausbleiben; Warmwasser gibt es je nach Anlage nicht mehr.

Wenn der Strom wiederkommt

Schalten Sie die Geräte nacheinander ein, nicht alle auf einmal. Prüfen Sie Herd und Backofen, stellen Sie Uhren und Zeitschaltuhren neu und sehen Sie nach Kühl- und Gefriergerät. Die Heizung läuft in der Regel von selbst wieder an; zeigt sie eine Störung, hilft ein Blick in die Anleitung oder der Anruf beim Fachbetrieb. Füllen Sie Akkus und Vorräte wieder auf.

Vorsorge nach BBK

Das BBK rät jedem Haushalt, sich so vorzubereiten, dass er einige Tage ohne Hilfe von außen auskommt. Für den Stromausfall heißt das:

  • Taschenlampen oder Stirnlampen mit Ersatzbatterien, dazu Kerzen und Streichhölzer oder Feuerzeug,
  • ein batteriebetriebenes Radio oder ein Kurbelradio für Durchsagen der Behörden – das Autoradio tut es notfalls auch,
  • geladene Powerbank, geladene Akkus für Telefon und Laptop,
  • etwas Bargeld, weil Geldautomaten und Kartenzahlung ausfallen,
  • Getränke und haltbare Lebensmittel, die sich kalt essen lassen,
  • warme Decken und Kleidung, wichtige Medikamente, eine Liste mit Telefonnummern auf Papier.

Wie Sie einen solchen Vorrat zusammenstellen, steht im Artikel Notvorrat. Wer auf ein strombetriebenes medizinisches Gerät angewiesen ist, sollte mit Arzt, Pflegedienst oder Hersteller vorab klären, wie lange der Akku reicht und was im Ernstfall geschieht.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Stromausfall normalerweise?

Meist Minuten bis wenige Stunden. Nach Angaben des BBK werden Stromausfälle in der Regel in wenigen Stunden behoben; bei großflächigen Schäden, etwa nach Unwettern, kann es auch Tage dauern.

Muss ich bei Stromausfall die Sicherungen ausschalten?

Nein. Es genügt, Wärmegeräte und empfindliche Elektronik auszuschalten oder auszustecken. Die Sicherungen bleiben, wie sie sind.

Funktioniert die Heizung bei Stromausfall?

In aller Regel nicht. Gas- und Ölheizungen, Wärmepumpen und die Übergabestation der Fernwärme brauchen Strom für Steuerung und Pumpen. Unabhängig vom Netz heizen nur Kamin- und Kachelöfen ohne elektrische Steuerung.

Kann ich Aufgetautes wieder einfrieren?

War die Ware nur leicht angetaut und noch durchgehend kalt, leidet vor allem die Qualität. Vollständig Aufgetautes sollten Sie nicht roh wieder einfrieren, sondern verbrauchen oder erst garen. Im Zweifel wegwerfen.

Bekomme ich Schadensersatz für verdorbene Lebensmittel?

Das hängt von Ursache und Vertrag ab und ist selten. Manche Hausratversicherungen schließen Tiefkühlgut ein; ein Blick in die eigenen Bedingungen klärt das.