Pflanzenschutzmittel und Unkrautvernichter entsorgen

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Alte oder nicht mehr gebrauchte Pflanzenschutzmittel bringen Sie zum Schadstoffmobil oder zur Schadstoffannahme am Wertstoffhof, und zwar in der Originalverpackung. Das gilt für Unkrautvernichter, Insekten- und Pilzmittel ebenso wie für Schneckenkorn oder Ameisenköder. In den Ausguss, die Toilette oder den Gully dürfen diese Mittel nie, auch nicht verdünnt: Kläranlagen halten die Wirkstoffe nicht zuverlässig zurück, und der Gully führt oft direkt in einen Bach.
Wohin gehören Pflanzenschutzmittel?
Was genau angenommen wird, legt die örtliche Abfallsatzung fest; die Abfallberatung oder die Abfall-App Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises gibt Auskunft. Hier steht der Regelfall in Deutschland.
| Was | Richtiger Weg |
| Flüssige Mittel, Konzentrate, Sprays mit Inhalt | Schadstoffmobil oder Schadstoffannahme am Wertstoffhof |
| Granulate, Pulver, Schneckenkorn | Schadstoffmobil oder Schadstoffannahme |
| Ameisenköder, Insektenfallen mit Wirkstoff | Schadstoffsammlung; ausgediente, leere Köderdosen je nach Kommune Restmüll |
| Unbekannter Inhalt, fehlendes Etikett | verschlossen zur Schadstoffsammlung |
| Verpackung restlos leer und trocken | je nach Kommune Restmüll oder Gelber Sack |
| Spraydose restlos leer | je nach Kommune Gelber Sack oder Wertstofftonne |
| Umkarton, Gebrauchsanleitung | Altpapier |
Beim Schadstoffmobil geben Sie die Mittel in haushaltsüblichen Mengen meist kostenlos ab. Die Termine stehen im Abfallkalender Ihrer Kommune.
Warum nicht in den Abfluss oder Gully
Pflanzenschutzmittel sind dafür gemacht, Lebewesen zu schädigen: Unkrautvernichter wirken auf Pflanzen, Insektizide auf Insekten, Schneckenkorn auf Schnecken. Viele davon sind für Fische, Wasserinsekten und andere Wasserorganismen besonders giftig, wie die Warnhinweise auf dem Etikett zeigen. Kläranlagen sind nicht darauf ausgelegt, solche Stoffe abzubauen. Noch direkter ist der Weg über den Straßengully: In vielen Wohngebieten führt die Regenwasserleitung ohne Kläranlage in den nächsten Graben oder Bach.
Deshalb gehören Reste, Spülwasser aus der Spritze und alte Mittel nie in Ausguss, Toilette, Gully oder auf die Wiese. Das gilt auch für kleine Mengen, die „nur noch ein Schluck“ sind.
So bereiten Sie die Abgabe vor
- In der Originalverpackung lassen. Nicht umfüllen, nicht in Getränkeflaschen abfüllen. Das Etikett zeigt, was darin ist und wie es zu behandeln ist.
- Nicht zusammenschütten. Verschiedene Mittel können miteinander reagieren. Jedes Gebinde bleibt einzeln.
- Dicht verschließen. Deckel zu, bei undichten Flaschen in einen zweiten Behälter stellen, etwa einen Eimer mit Deckel.
- Handschuhe tragen. Alte Verpackungen können außen verschmutzt oder brüchig sein.
- Sicher transportieren. Aufrecht in einer Kiste, getrennt von Lebensmitteln, nicht im Innenraum neben Kindern.
Behälter, deren Inhalt Sie nicht mehr erkennen, öffnen Sie nicht, um daran zu riechen. Sie gehen verschlossen zur Sammlung; sagen Sie dort, dass der Inhalt unbekannt ist.
Alte und nicht mehr zugelassene Mittel
Pflanzenschutzmittel brauchen in Deutschland eine Zulassung, und die läuft nach einigen Jahren ab oder wird widerrufen. Danach gibt es meist eine Aufbrauchfrist; ist sie vorbei, darf das Mittel nicht mehr angewendet werden. Wer beim Ausräumen des Gartenhauses alte Flaschen findet, deren Hersteller es nicht mehr gibt oder deren Etikett unlesbar ist, bringt sie deshalb zur Schadstoffsammlung, statt sie „noch aufzubrauchen“. Das gilt besonders für sehr alte Bestände aus den Siebziger- und Achtzigerjahren, die Wirkstoffe enthalten können, die längst verboten sind.
Auch zugelassene Mittel dürfen nicht überall eingesetzt werden. Auf Wegen, Einfahrten, Terrassen und anderen befestigten Flächen ist das Ausbringen von Unkrautvernichtern grundsätzlich verboten, weil der Regen sie direkt in die Kanalisation spült. Wie man Fugen ohne Chemie freibekommt und Gejätetes loswird, steht unter Unkraut entsorgen.
Weniger kaufen, weniger entsorgen
Die meisten Reste entstehen, weil eine große Flasche für ein kleines Problem gekauft wurde. Kaufen Sie nur die Menge, die Sie in einer Saison brauchen, und setzen Sie nur so viel Spritzbrühe an, wie Sie ausbringen. Bei vielen Problemen helfen zudem mechanische Mittel: Schädlinge an Zimmerpflanzen lassen sich oft abduschen, absammeln oder mit Leimtafeln abfangen, Schnecken mit Barrieren und Absammeln in Schach halten. Welche Mittel bei Blattläusen, Spinnmilben oder Trauermücken an Zimmerpflanzen helfen, steht unter Schädlinge an Zimmerpflanzen und Trauermücken loswerden.
Noch brauchbare, zugelassene Mittel in geschlossener Originalpackung können Sie an Nachbarn oder Kleingärtner weitergeben, die sie tatsächlich einsetzen wollen. Angebrochene oder umgefüllte Mittel dagegen nicht.
Zimmerpflanzen und Gartenabfälle entsorgen
Mit dem Mittel verschwindet oft auch die Pflanze. Gesunde Zimmerpflanzen gehören samt Erde in die Biotonne, ohne Topf; der Topf wird je nach Material entsorgt, siehe Blumentöpfe entsorgen. Wie viel Erde die Biotonne verträgt, steht unter Erde entsorgen. Pflanzen mit Schädlingsbefall oder Pilzkrankheiten geben Sie besser in den Restmüll, gut verpackt, damit sich Schädlinge nicht im Kompost oder in der Biotonne weiterverbreiten. Pflanzen, die kurz zuvor mit einem chemischen Mittel behandelt wurden, gehören ebenfalls in den Restmüll, nicht auf den eigenen Kompost.
Kosten und Mengen
Private Haushalte geben Pflanzenschutzmittel in haushaltsüblichen Mengen beim Schadstoffmobil oder an der Schadstoffannahme meist kostenlos ab; die Kosten sind über die Abfallgebühren gedeckt. Was als haushaltsüblich gilt, legt jede Kommune selbst fest, oft sind es einige Kilogramm oder Liter je Anlieferung. Wer beim Ausräumen eines Gartenhauses oder einer Scheune auf größere Mengen stößt, etwa auf Kanister aus früherer landwirtschaftlicher Nutzung, meldet sich vorher bei der Abfallberatung. Solche Mengen werden oft nur gegen Gebühr oder über einen Entsorgungsfachbetrieb angenommen. Was beim Entrümpeln sonst anfällt, steht unter Keller entrümpeln.
Typische Fehler
- Spritzbrühe in den Gully kippen, weil sie „ja verdünnt“ ist.
- Restmengen im Garten „aufbrauchen“, obwohl nichts behandelt werden muss.
- Mittel in Getränkeflaschen umfüllen, aus denen später jemand trinkt.
- Volle Packungen in den Restmüll, weil das Schadstoffmobil erst in drei Monaten kommt. Bewahren Sie sie bis dahin verschlossen und kindersicher auf.
Häufige Fragen
Wo entsorge ich alte Pflanzenschutzmittel?
Beim Schadstoffmobil oder in der Schadstoffannahme des Wertstoffhofs, in der Originalverpackung und fest verschlossen. In haushaltsüblichen Mengen ist die Abgabe meist kostenlos.
Darf ich Unkrautvernichter in den Abfluss kippen?
Nein, auch nicht verdünnt. Die Wirkstoffe werden in Kläranlagen nicht zuverlässig abgebaut und schädigen Gewässer. Reste gehören zur Schadstoffsammlung.
Wohin mit leeren Pflanzenschutzmittel-Flaschen?
Restlos leere, trockene Verpackungen gehören je nach Kommune in den Restmüll oder in den Gelben Sack. Ist noch Inhalt darin, gehört die Flasche zur Schadstoffsammlung. Spülwasser nicht in den Ausguss geben.
Wie entsorge ich Zimmerpflanzen?
Gesunde Pflanzen samt Erde ohne Topf in die Biotonne. Pflanzen mit Schädlingen, Pilzbefall oder frischer chemischer Behandlung gut verpackt in den Restmüll.
Was mache ich mit Schneckenkorn und Ameisengift?
Beides sind Schadstoffe und gehören mit Restinhalt zum Schadstoffmobil. Bis zur Abgabe verschlossen und für Kinder und Haustiere unerreichbar lagern; Schneckenkorn ist für Hunde und Katzen besonders gefährlich.



