Altholz entsorgen: unbehandelt, lackiert oder imprägniert

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Altes Holz bringen Sie am besten zum Wertstoffhof und sortieren es dort nach Art: unbehandeltes Holz, lackiertes oder beschichtetes Möbelholz und imprägniertes Holz wie Jägerzaun oder Gartenpfosten stehen meist in getrennten Containern. Kleine Mengen unbehandeltes Holz nimmt in manchen Kommunen auch die Sperrmüllabfuhr mit. Verbrennen dürfen Sie im Kaminofen nur naturbelassenes, trockenes Holz, niemals lackierte, beschichtete oder imprägnierte Reste.
Wohin gehört altes Holz?
Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, wie das Holz behandelt wurde und wie viel es ist. Die Tabelle zeigt den Regelfall in Deutschland. Verbindlich ist die Abfallsatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises; die Abfallberatung oder die Abfall-App sagt Ihnen, welche Holzsorten Ihr Wertstoffhof annimmt und ob Sperrmüll-Holz mitgenommen wird.
| Holz | Richtiger Weg |
| Unbehandelte Bretter, Latten, Kisten, Paletten (A I) | Wertstoffhof; kleine Mengen je nach Kommune auch mit dem Sperrmüll |
| Möbel, Spanplatten, lackierte oder furnierte Teile (A II) | Sperrmüll (ganze Möbel) oder Wertstoffhof |
| Holz mit Kunststoffbeschichtung, etwa PVC-Folie (A III) | Wertstoffhof |
| Jägerzaun, Palisaden, imprägnierte Pfosten, Bahnschwellen, alte Fenster und Außentüren (A IV) | Wertstoffhof, getrennt als belastetes Altholz; oft gebührenpflichtig |
| Äste, Baum- und Strauchschnitt | Grünschnitt, nicht Altholz |
Ganze Möbel sind ein Sonderfall: Schränke, Regale und Tische holt meist die Sperrmüllabfuhr ab, auch wenn sie aus Holz sind. Mehr dazu unter Möbel entsorgen und Sperrmüll.
Die Altholzklassen A I bis A IV einfach erklärt
Die Altholzverordnung unterscheidet vier Klassen. Sie entscheidet darüber, ob aus dem Holz neue Spanplatten werden können oder ob es in einer dafür zugelassenen Anlage verbrannt werden muss. Für Sie als Privatperson heißt das vor allem: sauber sortieren, dann kann mehr verwertet werden.
- A I – naturbelassen. Holz, das nur mechanisch bearbeitet wurde: gesägt, gehobelt, geschliffen. Dazu gehören unbehandelte Bretter, Obstkisten, viele Paletten und Holzreste ohne Farbe oder Leim.
- A II – verleimt, gestrichen, beschichtet, aber ohne Holzschutzmittel. Typisch sind Möbel, Spanplatten, Innentüren, lackierte Regale, furnierte Platten.
- A III – mit halogenorganischer Beschichtung. Gemeint sind vor allem Hölzer mit PVC-Beschichtung oder entsprechenden Lacken. Im Haushalt eher selten, aber manche älteren Möbelteile gehören dazu.
- A IV – mit Holzschutzmittel behandelt. Alles, was gegen Fäulnis, Pilze und Insekten imprägniert wurde: Jägerzaun, Palisaden, Gartenpfosten, Pergolen aus kesseldruckimprägniertem Holz, Bahnschwellen, Leitungsmasten. Alte Fenster, Fensterrahmen und Außentüren werden ebenfalls in der Regel A IV zugeordnet, weil sie früher fast immer mit Holzschutzmitteln behandelt wurden.
Wenn Sie nicht wissen, womit ein Holz behandelt wurde, geben Sie es als die höhere Klasse ab. Ein Zaun aus dem Baumarkt, der grünlich oder bräunlich schimmert und Jahrzehnte im Garten stand, ist fast sicher imprägniert.
Jägerzaun und imprägniertes Holz: belastet, nicht verbrennen
Holzschutzmittel sollen Holz jahrelang vor Pilzen und Insekten schützen. Ältere Mittel enthielten Stoffe, die heute verboten sind, etwa Chrom-, Kupfer- und Arsenverbindungen oder Teeröl in Bahnschwellen. Wird solches Holz verbrannt, gelangen diese Stoffe in Rauch und Asche. Imprägniertes Holz gehört deshalb niemals in den Kaminofen, in die Feuerschale oder ins Osterfeuer. Auch lackierte Bretter, Spanplatten und beschichtete Möbelteile dürfen im Ofen nicht verfeuert werden; erlaubt ist dort nur naturbelassenes, trockenes Holz.
Alte Bahnschwellen haben im Garten ebenfalls nichts mehr zu suchen, auch nicht als Beetumrandung. Wer sie beim Umgestalten ausbaut, gibt sie als A-IV-Holz ab. Tragen Sie beim Zerlegen von imprägniertem Holz Handschuhe und sägen Sie es nicht unnötig klein; Sägestaub von belastetem Holz sollte man nicht einatmen.
So bereiten Sie Altholz für den Wertstoffhof vor
- Nach Klassen sortieren. Unbehandeltes, lackiertes und imprägniertes Holz auf getrennte Stapel legen. Das spart am Wertstoffhof Zeit und oft Geld, weil belastetes Holz teurer ist.
- Fremdteile entfernen, wo es einfach geht. Glas aus Schranktüren, Spiegel, Kunststoffteile und größere Metallbeschläge abschrauben. Nägel und Schrauben dürfen meist drin bleiben, die holt die Aufbereitung heraus.
- Handlich zerlegen. Möbel auseinanderschrauben, lange Bretter auf eine Länge bringen, die ins Auto passt. Mit Handschuhen arbeiten, alte Bretter haben Splitter und rostige Nägel.
- Transport sichern. Holz im Kofferraum nicht lose rutschen lassen, lange Teile auf dem Anhänger festzurren.
- Menge vorher erfragen. Viele Wertstoffhöfe nehmen haushaltsübliche Mengen an, für größere Mengen oder A-IV-Holz gelten eigene Regeln. Ein Anruf oder ein Blick auf die Seite der Abfallwirtschaft verhindert, dass Sie mit dem vollen Anhänger wieder heimfahren.
Bei großen Mengen, etwa beim Abriss eines Gartenhauses oder eines ganzen Zauns, lohnt sich oft ein Container. Achten Sie bei der Bestellung darauf, dass es ein Container für Altholz ist, und sagen Sie dazu, ob imprägniertes Holz dabei ist. Wird es falsch deklariert, berechnen Entsorger meist einen Aufpreis.
Weitergeben statt wegwerfen
Unbehandelte Bretter, Balken, Dielen und Holzreste finden über Kleinanzeigen oder Verschenk-Gruppen oft Abnehmer: Bastler, Schreinerwerkstätten, Kitas oder Leute, die ein Hochbeet bauen. Alte Massivholzmöbel lassen sich häufig aufarbeiten; kleine Kratzer sind kein Grund zum Wegwerfen, siehe Kratzer in Holzmöbeln. Imprägniertes Holz sollten Sie dagegen nicht weitergeben, schon gar nicht als Brennholz.
Ist ein Möbelstück vom Holzwurm befallen, ist es nicht automatisch ein Fall für den Müll. Wie man einen aktiven Befall erkennt und behandelt, steht unter Holzwurm.
Kosten
Unbehandeltes Holz in haushaltsüblichen Mengen nehmen viele Wertstoffhöfe kostenlos oder gegen eine kleine Gebühr an. Für belastetes Altholz der Klasse A IV verlangen viele Kommunen Gebühren, meist gestaffelt nach Menge, etwa je Kofferraum, je Anhänger oder je Kubikmeter. Die Spanne ist groß und hängt ganz von Ihrem Wohnort ab. Ein Altholz-Container kostet je nach Größe, Region und Holzklasse deutlich mehr; vergleichen Sie mehrere Angebote.
Typische Fehler
- Altholz im Garten verbrennen. Das Verbrennen von Abfällen im Garten ist verboten, und behandeltes Holz setzt dabei Schadstoffe frei. Je nach Bundesland drohen Bußgelder.
- Jägerzaun als Brennholz verschenken. Der Beschenkte verbrennt Schadstoffe im Wohnzimmer.
- Alles in einen Container werfen. Gemischtes Holz wird wie die schlechteste Klasse abgerechnet.
- Holz in den Restmüll stopfen. Kleine Holzreste wie ein zerbrochener Kochlöffel dürfen in den Restmüll, Bretter und Latten nicht.
- Grünschnitt und Altholz mischen. Äste gehören in die Grünschnittannahme, nicht zum Altholz.
Häufige Fragen
Was ist A-IV-Holz und wie entsorge ich es?
A IV ist Altholz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, etwa Jägerzaun, Palisaden, Gartenpfosten, Bahnschwellen sowie alte Fenster und Außentüren. Es gilt als belastet und wird am Wertstoffhof getrennt angenommen, oft gegen Gebühr. Verbrennen, vergraben oder im Garten weiterverwenden ist tabu.
Darf ich altes Holz im Kamin verbrennen?
Nur wenn es naturbelassen und trocken ist, also unbehandeltes Holz ohne Farbe, Lack, Leim oder Beschichtung. Spanplatten, lackierte Möbelteile und imprägniertes Holz dürfen nicht in den Ofen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Schornsteinfeger.
Kann Holz in den Sperrmüll?
Ganze Holzmöbel ja. Lose Bretter und Latten nehmen manche Kommunen gebündelt in kleinen Mengen mit, andere verweisen auf den Wertstoffhof. Imprägniertes Holz gehört grundsätzlich nicht in den Sperrmüll.
Wohin mit Holzresten aus der Werkstatt?
Kleine Abschnitte von unbehandeltem Holz können Sie als Anzündholz nutzen oder verschenken. Größere Mengen gehen zum Wertstoffhof, Späne und Sägemehl von unbehandeltem Holz in kleinen Mengen je nach Kommune in den Restmüll oder die Biotonne. Reste von Spanplatten und lackiertem Holz sind Altholz der Klasse A II.
Was mache ich mit einem alten Gartenhaus aus Holz?
Zerlegen, Dachpappe, Glas und Metall abtrennen und das Holz als Altholz abgeben. Gartenhäuser sind meist imprägniert oder mit Holzschutzlasur gestrichen, deshalb gilt das Holz im Zweifel als A IV. Bei großen Häusern ist ein Container der einfachere Weg; alte Wellplatten auf dem Dach können Asbest enthalten, dann gilt Asbest entsorgen.



