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Kindersitz entsorgen: Warum er nicht weiterverkauft werden sollte

Christoph · 6 Min. Lesezeit

Leerer Kindersitz mit Polsterung und Gurten
Nach einem Unfall gehört der Kindersitz nicht mehr ins Auto – auch wenn man keinen Schaden sieht
Inhalt10 Abschnitte
  1. Warum ein Unfallsitz nicht mehr benutzt werden darf
  2. Unbekannte Vorgeschichte: das Problem beim Gebrauchtkauf
  3. Wann Weitergeben in Ordnung ist
  4. Nach einem Unfall: Versicherung und Beweis
  5. Wohin gehört ein alter Kindersitz?
  6. So machen Sie den Sitz unbrauchbar und zerlegen ihn
  7. Rücknahme durch Händler und Hersteller
  8. Kosten
  9. Typische Fehler
  10. Häufige Fragen
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Ein Kindersitz, der in einem Unfall war, gehört nicht weiterverkauft und nicht verschenkt, sondern entsorgt. Dasselbe gilt für Sitze, deren Vorgeschichte Sie nicht kennen. Zum Entsorgen schneiden Sie die Gurte durch, damit niemand den Sitz vom Straßenrand mitnimmt, und geben die Kunststoffschale zum Sperrmüll oder Wertstoffhof. Bezug und Gurte kommen in den Restmüll, Metallteile zum Altmetall.

Warum ein Unfallsitz nicht mehr benutzt werden darf

Ein Kindersitz ist dafür gebaut, bei einem Aufprall einmal Kräfte aufzunehmen. Dabei können Schale, Gurtschloss, Gurtband oder die Isofix-Rastarme Schaden nehmen, ohne dass man von außen etwas sieht: feine Risse im Kunststoff, gestauchter Schaumstoff, überdehnte Gurte. Beim nächsten Unfall hält ein solcher Sitz womöglich nicht mehr, was er verspricht. Der ADAC und die Hersteller empfehlen deshalb seit Jahren, einen Kindersitz nach einem Unfall auszutauschen, der über eine Bagatelle hinausgeht. Viele Hersteller schreiben das auch in die Bedienungsanleitung.

Gleiches gilt, wenn der Sitz heruntergefallen ist, etwa aus dem Kofferraum oder von der Treppe, oder wenn er im Auto stark eingeklemmt war. Im Zweifel fragen Sie beim Hersteller nach; manche prüfen Sitze nach einem Vorfall oder geben eine klare Auskunft. Ein Sitz, bei dem Sie unsicher sind, gehört nicht mehr ins Auto.

Unbekannte Vorgeschichte: das Problem beim Gebrauchtkauf

Wer einen gebrauchten Kindersitz kauft, muss sich auf das Wort des Verkäufers verlassen. Ob der Sitz schon einen Unfall hinter sich hat, lässt sich ihm oft nicht ansehen. Der ADAC rät deshalb dringend davon ab, Sitze unbekannter Herkunft zu kaufen. Aus demselben Grund ist es keine gute Idee, einen Sitz mit unklarer Geschichte weiterzuverkaufen: Sie geben die Unsicherheit an die nächste Familie weiter.

Hinzu kommen weitere Gründe, die gegen die Weitergabe älterer Sitze sprechen:

  • Kunststoff altert. Hitze im Sommer, Kälte im Winter und UV-Licht hinter der Heckscheibe machen Schale und Gurte mit den Jahren spröder. Viele Hersteller nennen deshalb eine Höchstdauer für die Nutzung, die in der Anleitung oder auf einem Aufkleber am Sitz steht.
  • Normen ändern sich. Neu verkauft werden dürfen nur noch Sitze nach UN ECE R129 („i-Size“); Sitze nach der älteren R44/04 dürfen seit dem 1. September 2024 nicht mehr im Handel verkauft werden. Wer sie schon hat, darf sie weiter benutzen. Ob ein alter R44-Sitz privat noch verkauft werden darf, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt; für die Sicherheit spricht ohnehin der neuere Sitz.
  • Teile fehlen. Ohne Sitzverkleinerer, Kopfstütze, Stützfuß oder Anleitung lässt sich ein Sitz oft nicht richtig einbauen.
  • Rückrufe. Einzelne Modelle wurden schon zurückgerufen. Bei einem Sitz unklarer Herkunft weiß niemand, ob die Nachbesserung erfolgt ist.

Wann Weitergeben in Ordnung ist

Ein Sitz aus der eigenen Familie, den Sie selbst neu gekauft und unfallfrei benutzt haben, kann gut ein zweites Kind tragen. Geben Sie ihn nur weiter, wenn er vollständig ist, die Anleitung dabei ist, er die vom Hersteller genannte Nutzungsdauer noch nicht überschritten hat und Sie der neuen Familie ehrlich sagen können, wie alt er ist und was er erlebt hat. Am besten bleibt so ein Sitz im Bekanntenkreis, wo die Geschichte nachvollziehbar ist. Welcher Sitz für welches Alter passt, steht unter Babyschale, Reboarder und Sitzerhöhungen mit Isofix.

Nach einem Unfall: Versicherung und Beweis

Wurde Ihr Auto bei einem Unfall beschädigt, für den ein anderer verantwortlich ist, gehört ein Kindersitz, der im Auto eingebaut war, in der Regel zum Schaden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss dann üblicherweise auch einen neuen Sitz bezahlen, auch wenn der alte äußerlich unbeschädigt ist; Gerichte haben das in Einzelfällen bestätigt. Melden Sie den Sitz zusammen mit dem übrigen Schaden und heben Sie ihn auf, bis die Versicherung reguliert hat; Fotos und der Kaufbeleg helfen. Benutzen Sie ihn in der Zwischenzeit nicht weiter. Bei einem selbst verschuldeten Unfall hängt es vom Vertrag ab, ob die eigene Vollkasko den Sitz übernimmt.

Wohin gehört ein alter Kindersitz?

Kindersitze bestehen aus einer Kunststoffschale, Schaumstoff zum Aufprallschutz, einem Textilbezug, Gurten und oft Metallteilen wie Isofix-Bügeln oder einem Stützfuß. Recyceln lässt sich ein Sitz nur, wenn man ihn zerlegt. Die Tabelle zeigt den Regelfall; verbindlich ist die Abfallsatzung Ihrer Kommune.

TeilRichtiger Weg
Ganzer Sitz, unzerlegtSperrmüll oder Wertstoffhof, Gurte vorher durchschneiden
Kunststoffschale mit SchaumstoffSperrmüll, Wertstoffhof; klein zerteilt teils Restmüll
Bezug, Polster, GurteRestmüll
Isofix-Bügel, Stützfuß, MetallbeschlägeAltmetall am Wertstoffhof
Basisstation mit Anzeige oder BatterieBatterie in die Batteriesammlung, Station zum Wertstoffhof

Ein ganzer Kindersitz passt selten in die Restmülltonne. Viele Kommunen nehmen ihn mit dem Sperrmüll an, andere am Wertstoffhof. In den Gelben Sack gehört er nicht, auch nicht in Teilen, denn er ist keine Verpackung. Ein Bezug, der gewaschen und heil ist, gehört trotzdem nicht in die Altkleidersammlung: Er ist kein Kleidungsstück und ohne den passenden Sitz für niemanden zu gebrauchen.

So machen Sie den Sitz unbrauchbar und zerlegen ihn

  1. Gurte durchschneiden. Mit einer kräftigen Schere oder einem Cuttermesser die Schulter- und Beckengurte möglichst nah am Gurtschloss durchtrennen. So kann niemand den Sitz vom Sperrmüll mitnehmen und wieder benutzen.
  2. Kennzeichnen. Schreiben Sie mit wasserfestem Stift gut sichtbar „Unfallsitz – nicht benutzen“ oder „defekt“ auf die Schale.
  3. Bezug abnehmen. Er ist meist mit Druckknöpfen oder Gummizügen befestigt und kommt in den Restmüll.
  4. Metallteile lösen. Isofix-Bügel und Stützfuß lassen sich oft abschrauben oder abklipsen und gehen zum Altmetall. Was fest verbaut ist, bleibt an der Schale.
  5. Batterien entnehmen. Hat die Basisstation eine Anzeige für korrekten Einbau, nehmen Sie die Batterie heraus und geben sie in die Batteriesammlung.
  6. Schale abgeben. Mit dem Sperrmüll anmelden oder zum Wertstoffhof bringen.

Rücknahme durch Händler und Hersteller

Eine gesetzliche Rücknahmepflicht für Kindersitze gibt es nicht. Einzelne Händler und Hersteller bieten aber von Zeit zu Zeit Rücknahme- oder Eintauschaktionen an, bei denen sie alte Sitze annehmen und fachgerecht verwerten lassen, teils mit einem Nachlass auf den neuen Sitz. Fragen Sie beim Kauf eines neuen Sitzes im Fachhandel nach; Ansprüche darauf haben Sie nicht.

Kosten

Sperrmüll ist in vielen Kommunen in bestimmten Mengen kostenlos, in anderen gebührenpflichtig. Am Wertstoffhof hängt es von der Kommune ab, ob für Kunststoffteile oder Sperrmüll Gebühren anfallen. Bezug und Gurte gehen ohne Extrakosten über die Restmülltonne, Altmetall nimmt der Wertstoffhof meist kostenlos.

Typische Fehler

  • Unfallsitz über Kleinanzeigen verkaufen. Damit riskieren Sie, dass ein anderes Kind in einem Sitz fährt, der nicht mehr schützt.
  • Sitz mit intakten Gurten an die Straße stellen. Er wird mitgenommen und weiterbenutzt.
  • Sitz vor der Regulierung wegwerfen. Dann fehlt der Beleg für die Versicherung.
  • Den ganzen Sitz in den Gelben Sack. Er ist keine Verpackung.

Wer mit dem Kindersitz auch gleich den Kinderwagen loswerden will, findet die Regeln unter Kinderwagen entsorgen.

Häufige Fragen

Darf ich einen gebrauchten Kindersitz verkaufen?

Wenn er nie in einen Unfall verwickelt war, vollständig ist und die vom Hersteller genannte Nutzungsdauer nicht überschritten hat, ist die Weitergabe im Bekanntenkreis vertretbar. Einen Unfallsitz oder einen Sitz, dessen Vorgeschichte Sie selbst nicht kennen, sollten Sie nicht verkaufen.

Muss ein Kindersitz nach jedem Unfall ausgetauscht werden?

Der ADAC und die Hersteller empfehlen den Austausch nach jedem Unfall, der über eine Bagatelle hinausgeht, weil Schäden von außen oft nicht zu sehen sind. Was in Ihrem Fall gilt, steht in der Anleitung des Sitzes; im Zweifel fragen Sie den Hersteller.

In welche Tonne gehört ein Kindersitz?

Als Ganzes in keine Tonne, sondern zum Sperrmüll oder Wertstoffhof. Zerlegt kommen Bezug und Gurte in den Restmüll, Metallteile zum Altmetall und die Schale zum Sperrmüll oder Wertstoffhof.

Wie lange darf ein Kindersitz benutzt werden?

Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Viele Hersteller nennen aber eine Nutzungsdauer, die in der Anleitung oder auf einem Aufkleber am Sitz steht. Richten Sie sich danach und tauschen Sie den Sitz früher aus, wenn er Risse, ausgefranste Gurte oder ein schwergängiges Gurtschloss hat.

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