Gasgeruch in der Wohnung: richtig verhalten

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Bei Gasgeruch in der Wohnung zählt nur eines: keinen Funken erzeugen und das Haus verlassen. Erdgas ist nicht giftig, aber im Gemisch mit Luft explosionsfähig, und zum Zünden genügt der Funke in einem Lichtschalter. Die folgenden Regeln sind die, die Gasnetzbetreiber und Stadtwerke übereinstimmend in ihren Sicherheitsmerkblättern nennen.
Sofort-Liste bei Gasgeruch
- Ruhe bewahren. Zügig handeln, nicht rennen.
- Kein Feuer, keine Funken. Nicht rauchen, keine Kerze, kein Feuerzeug. Keine Lichtschalter, keine Geräte, keine Stecker, keine Klingel, kein Telefon und kein Handy im Haus. Auch nichts ausschalten: Der Funke entsteht beim Schalten, egal in welche Richtung.
- Gashahn schließen. Den Absperrhahn am Gaszähler oder die Hauptabsperreinrichtung im Keller zudrehen – aber nur, wenn Sie gefahrlos hinkommen. Riecht es im Keller stark, gehen Sie nicht hinunter.
- Fenster und Türen weit öffnen. Für Durchzug sorgen. Keine Dunstabzugshaube, keinen Ventilator einschalten.
- Mitbewohner und Nachbarn warnen. Klopfen und rufen, nicht klingeln.
- Haus verlassen. Über die Treppe, nicht mit dem Aufzug. Vor dem Haus Abstand halten.
- Von draußen anrufen. Den Entstördienst des Gasnetzbetreibers; bei starkem Geruch, bei Zischen oder wenn Sie die Nummer nicht zur Hand haben, die 112.
- Draußen warten. Erst wieder hineingehen, wenn Entstördienst oder Feuerwehr das Haus freigegeben haben.
Das Handy gehört in die Tasche, bis Sie draußen sind. Auch die Taschenlampe am Telefon und die Gegensprechanlage bleiben aus. Wer nachts aufwacht und Gas riecht, tastet sich im Dunkeln hinaus oder öffnet die Rollläden von Hand, statt Licht zu machen.
Warum schon ein Lichtschalter zu viel ist
Erdgas besteht überwiegend aus Methan. Es brennt nur in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Luft, etwa zwischen 4 und 17 Prozent Gasanteil. Liegt die Konzentration in diesem Bereich, reicht eine winzige Zündquelle: der Abreißfunke in einem Schalter, das Relais im Kühlschrank, die Türklingel, eine statische Entladung. Deshalb zielen alle Regeln auf zweierlei: nichts zünden und das Gas verdünnen. Lüften senkt die Konzentration unter die Zündgrenze, das Absperren verhindert Nachschub.
Erdgas ist leichter als Luft, steigt nach oben und zieht durch geöffnete Fenster ab. Flüssiggas aus Flaschen und Tanks (Propan, Butan) ist schwerer als Luft, sammelt sich am Boden und fließt in Keller, Schächte und Gruben. Bei Flüssiggas ist das Lüften deshalb weniger wirksam und das Verlassen des Hauses noch wichtiger.
Wie riecht Gas?
Erdgas hat von Natur aus keinen Geruch. Damit ein Leck auffällt, mischen die Netzbetreiber einen Warngeruch bei; Fachleute nennen das Odorierung, die Regeln dafür stehen im DVGW-Arbeitsblatt G 280. Der Geruch ist so eingestellt, dass man ihn schon wahrnimmt, lange bevor die Konzentration zündfähig wird. Einen einheitlichen Gasgeruch gibt es in Deutschland nicht, denn es sind verschiedene Odoriermittel im Einsatz:
- Schwefelhaltige Mittel wie Tetrahydrothiophen (THT) riechen faulig, nach faulen Eiern oder nach altem Leuchtgas.
- Schwefelfreie Mittel riechen eher stechend chemisch, nach Lösungsmittel oder Klebstoff.
Gemeinsam ist beiden: Der Geruch ist unangenehm, fremd und nicht mit Kochdunst zu verwechseln. Wie das Gas in Ihrem Netz riecht, erfahren Sie beim Netzbetreiber; manche verschicken Riechkarten. Verlassen Sie sich im Ernstfall nicht auf das Etikett „faule Eier“ – ein unbekannter chemischer Geruch in der Nähe von Gasgeräten genügt als Anlass.
Wichtig ist die Abgrenzung zu Kohlenmonoxid: Das Abgas einer schlecht brennenden Therme riecht nach nichts. Davor warnt nur ein Kohlenmonoxid-Melder. Umgekehrt erkennt ein CO-Melder kein ausströmendes Erdgas.
Wen man anruft
Zuständig ist der Gasnetzbetreiber vor Ort, nicht der Gaslieferant, von dem die Rechnung kommt. Sein Entstördienst ist rund um die Uhr besetzt, und der Einsatz bei Gasgeruch ist üblicherweise kostenlos – auch dann, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt. Die Nummer steht häufig auf einem Aufkleber am Gaszähler oder am Hausanschluss, auf der Internetseite des Netzbetreibers und meist auch auf der Rechnung. Speichern Sie sie im Handy. Wer der Netzbetreiber ist und wo der Zähler sitzt, finden Sie beim Gaszähler ablesen heraus.
Die Feuerwehr unter 112 rufen Sie, wenn der Geruch stark ist, es hörbar zischt, Menschen über Übelkeit oder Benommenheit klagen, Sie die Störungsnummer nicht kennen oder nicht durchkommen. Sagen Sie am Telefon: Adresse, „Gasgeruch im Haus“, ob der Gashahn zu ist und ob noch Menschen im Gebäude sind.
Schwacher Geruch, unklare Quelle
Nicht jeder merkwürdige Geruch ist ein Leck. Ähnlich riechen können ein ausgetrockneter Geruchsverschluss im Abfluss, Kanalgase, verdorbene Lebensmittel, bestimmte Lacke und Kleber oder eine schmorende Elektroleitung. Trotzdem gilt: Lässt sich der Geruch nicht sofort eindeutig erklären, behandeln Sie ihn wie Gasgeruch. Suchen Sie das Leck nicht selbst, schon gar nicht mit dem Feuerzeug. Lecksuchspray und Seifenlauge gehören in die Hand des Fachbetriebs.
Beim Gasherd lohnt ein kurzer Blick, bevor Sie das Haus verlassen: Steht ein Knebel offen, ohne dass die Flamme brennt, drehen Sie ihn zu. Dann lüften und die Küche verlassen. Riecht es danach weiter, gilt die Sofort-Liste.
Riechen Sie Gas im Treppenhaus, im Keller oder auf der Straße, betreten Sie den Bereich nicht, warnen Sie andere und melden Sie es ebenfalls – der Netzbetreiber geht jedem Hinweis nach.
Danach: Wer die Anlage wieder in Betrieb nimmt
Der Entstördienst sperrt die Leitung, sucht die undichte Stelle und gibt das Haus frei. Die Reparatur an der Hausinstallation ist Sache eines zugelassenen Installationsbetriebs; ihn beauftragt der Eigentümer, in der Mietwohnung also der Vermieter. Öffnen Sie einen vom Entstördienst geschlossenen oder verplombten Gashahn nie selbst. Auch nach einer Reparatur nimmt der Fachbetrieb die Geräte wieder in Betrieb.
Vorsorge
- Gasgeräte nach Herstellerangabe regelmäßig vom Fachbetrieb warten lassen. Für die Gasleitungen im Haus sehen die technischen Regeln alle zwölf Jahre eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb vor; dazwischen empfehlen die Netzbetreiber eine jährliche Sichtkontrolle durch den Eigentümer.
- Gaszähler und Absperrhähne frei zugänglich halten, nichts davorstellen und nichts an Gasleitungen hängen.
- Jeder im Haushalt sollte wissen, wo der Gashahn sitzt und wie er schließt: Steht der Griff quer zur Leitung, ist er zu.
- Lüftungsöffnungen von Räumen mit Gasgeräten nie zustellen oder zukleben.
- Gasmelder können zusätzlich warnen. Für Erdgas hängen sie oben im Raum, für Flüssiggas in Bodennähe. Sie ersetzen weder die Wartung noch die eigene Nase.
- Arbeiten an Gasleitungen und Gasgeräten sind ausnahmslos Sache des Fachbetriebs – auch das Anschließen eines Gasherds.
Wer länger verreist, kann den Gerätehahn am Herd schließen; was sonst vor der Abreise sinnvoll ist, steht unter Wohnung für den Urlaub vorbereiten. Und für den Fall, dass es doch einmal brennt, gehören Rauchmelder in jede Wohnung.
Häufige Fragen
Ist es gefährlich, Erdgas einzuatmen?
Erdgas ist nicht giftig. Gefährlich ist die Explosionsgefahr und, bei sehr hoher Konzentration in geschlossenen Räumen, der verdrängte Sauerstoff. Kopfschmerzen und Übelkeit in der Nähe von Gasgeräten deuten eher auf Kohlenmonoxid aus den Abgasen hin – auch dann: raus und 112.
Darf ich bei Gasgeruch das Licht ausschalten?
Nein. Auch beim Ausschalten entsteht im Schalter ein Funke. Lassen Sie alles, wie es ist: Was an ist, bleibt an, was aus ist, bleibt aus.
Es riecht nur ganz leicht nach Gas – muss ich trotzdem anrufen?
Ja. Der Warngeruch ist so eingestellt, dass man ihn weit unterhalb der gefährlichen Konzentration bemerkt; ein schwacher Geruch bedeutet deshalb meist ein kleines Leck, aber eben ein Leck. Hahn zu, lüften, hinausgehen, Entstördienst anrufen.
Kostet der Einsatz des Entstördienstes etwas?
Die Störungsannahme und das Sichern der Gefahrenstelle berechnen Netzbetreiber üblicherweise nicht. Kostenpflichtig ist die anschließende Reparatur an der Hausinstallation durch den Installateur. Die Sorge vor einer Rechnung sollte niemanden vom Anruf abhalten.
Kann man sich an Gasgeruch gewöhnen?
Ja, die Nase stumpft nach einigen Minuten ab, und manche Menschen riechen ohnehin schlecht. Wer den Geruch einmal wahrgenommen hat, sollte deshalb nicht warten, ob er „wieder weggeht“.



