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Reisepass und Personalausweis entsorgen: was erlaubt ist

Christoph · 6 Min. Lesezeit

Deutscher Reisepass von außen
Reisepass und Ausweis gehören dem Staat – nicht selbst wegwerfen, sondern bei der Behörde entwerten lassen
Inhalt9 Abschnitte
  1. Was mit welchem Dokument geschieht
  2. Warum Sie einen Ausweis nicht einfach wegwerfen
  3. Beim Abholen des neuen Ausweises
  4. Alte Ausweise aus der Schublade
  5. Verloren, gestohlen oder gefunden
  6. Ausweis eines verstorbenen Angehörigen
  7. Andere Ausweise und Dokumente
  8. Typische Fehler
  9. Häufige Fragen
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Einen alten Reisepass oder Personalausweis werfen Sie nicht in den Müll und schneiden ihn auch nicht selbst durch, sondern geben ihn bei der Pass- oder Personalausweisbehörde ab, meist also beim Bürgeramt. Ausweise sind nach dem Gesetz Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die Behörde zieht das alte Dokument ein und vernichtet es, oder sie entwertet es und gibt es Ihnen als Andenken zurück. Am einfachsten erledigen Sie das, wenn Sie den neuen Ausweis abholen.

Was mit welchem Dokument geschieht

SituationRichtiger Weg
Neuer Ausweis oder Pass wird abgeholtalten mitbringen; abgeben zur Vernichtung oder entwerten lassen und behalten
Alter, abgelaufener Ausweis liegt noch zu Hausebeim Bürgeramt oder der Passbehörde abgeben oder entwerten lassen
Abgelaufener Pass mit noch gültigem Visumbehalten; die Behörde entwertet ihn in diesem Fall nicht
Vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepasswird von der Behörde eingezogen, nicht zurückgegeben
Ausweis verloren oder gestohlenVerlust der Behörde melden, Online-Ausweisfunktion sperren
Fremden Ausweis gefundenbeim Bürgeramt, Fundbüro oder bei der Polizei abgeben
Ausweis eines Verstorbenenbei Standesamt oder Ausweisbehörde nachfragen

Wie die Abgabe bei Ihnen genau abläuft, ob mit Termin oder ohne, sagt die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Grundregeln stehen im Personalausweisgesetz und im Passgesetz und gelten bundesweit.

Warum Sie einen Ausweis nicht einfach wegwerfen

Ein Ausweis gehört nicht Ihnen, sondern dem Staat. Das Personalausweisgesetz sagt ausdrücklich, dass Ausweise Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind, und für den Reisepass gilt dasselbe. Sie sind Inhaber, nicht Eigentümer. Wer seinen alten Ausweis in den Restmüll wirft, entsorgt also fremdes Eigentum, und zwar eines, das auf Ihren Namen ausgestellt ist.

Dazu kommt der Datenschutz. Auf einem Ausweis stehen Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift oder Staatsangehörigkeit, dazu ein Foto und eine Seriennummer. Auch ein abgelaufenes Dokument kann jemand missbrauchen, um sich als Sie auszugeben, etwa bei Stellen, die das Ablaufdatum nicht genau prüfen. Personalausweise und neuere Pässe haben außerdem einen Chip mit Ihren Daten. Mit einem Zerschneiden zu Hause ist das nicht sicher erledigt, und für Chipkarten gelten beim Entsorgen eigene Regeln, wie bei der EC-Karte.

Beim Abholen des neuen Ausweises

Der einfachste Weg führt über die Behörde selbst. Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, bringt in der Regel den alten mit, auch wenn er schon abgelaufen ist. Nach dem Gesetz geben Sie den alten Ausweis auf Verlangen ab, wenn Sie den neuen erhalten.

  1. Alten Ausweis mitnehmen. Zur Antragstellung und zur Abholung gehört das bisherige Dokument dazu. Bei Personalausweis und Reisepass gilt das jeweils getrennt.
  2. Entscheiden: abgeben oder behalten. Viele Behörden fragen beim Abholen, was mit dem alten Dokument geschehen soll. Sie können es zur Vernichtung dalassen oder entwerten lassen und mitnehmen.
  3. Entwerten lassen. Beim Entwerten macht die Behörde das Dokument sichtbar und dauerhaft ungültig, etwa durch Lochung oder Abschneiden. Wie genau, entscheidet die Behörde. Sie bekommen es zurück und dürfen es als Erinnerung behalten.
  4. Visum beachten. Ist in einem abgelaufenen Pass noch ein gültiges Visum, wird er nach den Verwaltungsvorschriften nicht entwertet, sondern Ihnen so zurückgegeben. Sie brauchen ihn für die Einreise zusammen mit dem neuen Pass. Sagen Sie das bei der Abholung.

Für Bevollmächtigte, die den neuen Ausweis für Sie abholen, sehen viele Vollmachtsformulare ein Feld vor, in dem Sie ankreuzen, ob der alte vernichtet oder entwertet zurückgegeben werden soll.

Alte Ausweise aus der Schublade

Beim Aufräumen tauchen oft Dokumente auf, die längst ersetzt sind: der Reisepass von vor zwanzig Jahren, ein alter Kinderausweis oder ein Kinderreisepass, der seit Anfang 2024 nicht mehr ausgestellt wird. Auch diese Dokumente gehören dem Staat. Bringen Sie sie bei Gelegenheit zum Bürgeramt oder zur Passbehörde und lassen Sie sie dort vernichten oder entwerten. Ein Anruf vorab klärt, ob Sie dafür einen Termin brauchen.

Alte Pässe haben manchmal Erinnerungswert, wegen der Stempel von Reisen oder der Fotos aus Kindertagen. Das ist ein guter Grund, sie entwerten zu lassen und zu behalten. Wenn Sie ein entwertetes Dokument später doch loswerden möchten, ist es kein gültiges Ausweisdokument mehr; Ihre persönlichen Daten stehen aber weiterhin darauf. Geben Sie es dann wieder bei der Behörde ab oder behandeln Sie es wie andere vertrauliche Unterlagen, die vor dem Wegwerfen unlesbar gemacht werden, siehe Akten entsorgen.

Verloren, gestohlen oder gefunden

Wer seinen Ausweis oder Pass verliert, muss das der Behörde ohne Verzug anzeigen. Das steht ausdrücklich in den Pflichten des Inhabers. Findet sich das Dokument später wieder, zeigen Sie auch das an und legen es vor. Einen gestohlenen Ausweis melden Sie zusätzlich bei der Polizei.

Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises sperren Sie rund um die Uhr über den Sperrnotruf 116 116. Dafür brauchen Sie das Sperrkennwort aus dem Schreiben, das Sie mit dem Ausweis erhalten haben. Die Sperre per Telefon ersetzt die Verlustmeldung bei der Behörde nicht. Ein als verloren gemeldeter Ausweis darf nach dem Wiederfinden erst wieder benutzt werden, wenn Sie das der Behörde gemeldet haben.

Finden Sie den Ausweis eines anderen Menschen, geben Sie ihn beim Bürgeramt, im Fundbüro oder bei der Polizei ab. Behalten, wegwerfen oder an die Adresse schicken sollten Sie ihn nicht, weil der Inhaber ihn womöglich schon als verloren gemeldet hat.

Ausweis eines verstorbenen Angehörigen

Nach einem Todesfall wird der Personalausweis des Verstorbenen in der Regel bei der Beurkundung des Sterbefalls vorgelegt, oft übernimmt das das Bestattungsunternehmen. Was danach mit dem Ausweis und einem Reisepass geschieht, regeln die Behörden unterschiedlich; manche geben das Dokument entwertet an die Angehörigen zurück. Fragen Sie beim Standesamt oder bei der Ausweisbehörde nach. In den Müll gehören auch diese Dokumente nicht. Was bei einer Haushaltsauflösung sonst an Papieren anfällt, steht dort.

Andere Ausweise und Dokumente

Nicht jedes Dokument mit Foto ist ein amtlicher Ausweis im Sinne des Passgesetzes. Für den alten Führerschein gelten eigene Regeln beim Umtausch; die Fahrerlaubnisbehörde sagt, ob sie das alte Dokument einzieht oder entwertet zurückgibt. Die Gesundheitskarte der Krankenkasse, Bankkarten, Mitgliedsausweise und Firmenausweise sind keine staatlichen Dokumente; wie Sie Karten mit Chip sicher unbrauchbar machen, steht unter EC-Karte entsorgen. Für die SIM-Karte aus dem alten Handy gibt es einen eigenen Ratgeber: SIM-Karte entsorgen.

Typische Fehler

  • Ausweis in den Restmüll oder ins Altpapier. Er gehört dem Staat und trägt Ihre Daten.
  • Selbst zerschneiden in der Annahme, das sei ein Entwerten. Entwerten ist Sache der Behörde.
  • Pass mit gültigem Visum abgeben, ohne darauf hinzuweisen.
  • Verlust nicht melden, weil der Ausweis ohnehin bald abläuft.
  • Fremden Ausweis behalten oder wegwerfen.

Häufige Fragen

Darf ich meinen alten Personalausweis behalten?

Ja, wenn die Behörde ihn entwertet hat. Bitten Sie beim Abholen des neuen Ausweises darum. Ein nicht entwerteter alter Ausweis bleibt Eigentum des Staates und gehört abgegeben.

Wie entsorge ich einen abgelaufenen Reisepass?

Geben Sie ihn beim Bürgeramt oder der Passbehörde ab, am einfachsten beim Abholen des neuen Passes. Dort wird er vernichtet oder entwertet zurückgegeben.

Darf ich einen alten Ausweis selbst zerschneiden?

Davon ist abzuraten. Der Ausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, und das Entwerten ist Aufgabe der Behörde. Geben Sie ihn deshalb bei der Pass- oder Personalausweisbehörde ab.

Was mache ich, wenn ich einen alten Ausweis wiederfinde, den ich als verloren gemeldet hatte?

Melden Sie das der Behörde und legen Sie ihn vor. Ist er noch gültig und noch kein Ersatz ausgestellt, kann sie ihn wieder freigeben; sonst zieht sie ihn ein oder entwertet ihn. Vor der Meldung dürfen Sie ihn nicht benutzen.

Brauche ich den alten Ausweis für den neuen?

In der Regel ja: Bringen Sie den bisherigen Ausweis oder Pass zur Antragstellung und zur Abholung mit, auch wenn er abgelaufen ist. Ist er verloren, melden Sie das vorher der Behörde.

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