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Lösungsmittel entsorgen: Verdünnung, Terpentin und Pinselreiniger

Christoph · 6 Min. Lesezeit

Glas mit Terpentin, beschriftet auf Französisch
Terpentin und Verdünnung sind Schadstoffe – Reste nie in den Abfluss, sondern zum Schadstoffmobil
Inhalt8 Abschnitte
  1. Wohin gehören Lösungsmittel?
  2. Woran Sie ein Lösungsmittel erkennen
  3. Warum nicht in den Abfluss und nicht verdunsten lassen
  4. Benutzte Verdünnung wiederverwenden
  5. Lappen mit Leinöl: Brandgefahr durch Selbstentzündung
  6. Abgeben beim Schadstoffmobil
  7. Verwandte Fälle
  8. Häufige Fragen
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Lösungsmittel wie Verdünnung, Terpentinersatz, Terpentinöl, Pinselreiniger, Aceton oder Spiritus gehören zur Schadstoffsammlung: zum Schadstoffmobil oder zur Schadstoffannahme am Wertstoffhof. In den Abfluss, die Toilette oder den Restmüll dürfen sie nicht, und absichtlich verdunsten lassen sollten Sie sie auch nicht. Wer mit Pinseln arbeitet, kann viel Lösungsmittel sparen, weil sich benutzte Verdünnung mehrfach verwenden lässt.

Wohin gehören Lösungsmittel?

WasRichtiger Weg
Verdünnung, Nitroverdünnung, Terpentinersatz, TerpentinölSchadstoffmobil oder Schadstoffannahme am Wertstoffhof
Pinselreiniger auf Lösemittelbasis, auch benutztabsetzen lassen und wiederverwenden; Rest und Bodensatz zur Schadstoffsammlung
Aceton, Spiritus, Waschbenzin, Isopropanolaufbrauchen oder zur Schadstoffsammlung
Getränkte Lappen und Putztücherin einer verschlossenen Metalldose zur Schadstoffannahme; Lappen mit Leinöl siehe unten
Leere Dosen und Flaschen, tropffreije nach Kommune Gelber Sack oder Schadstoffannahme
Unbekannte Flüssigkeit ohne Etikettverschlossen zur Schadstoffannahme, mit Hinweis

Was genau Ihre Kommune annimmt und wann das Schadstoffmobil hält, steht im Abfall-ABC, in der Abfall-App oder bei der Abfallberatung. Hier steht der Regelfall in Deutschland. Für Farben und Lacke selbst gilt ein eigener Artikel: Farbe entsorgen. Hier geht es um die Flüssigkeiten, mit denen Sie verdünnen, reinigen und entfetten.

Woran Sie ein Lösungsmittel erkennen

Lösungsmittel lösen Fette, Harze und Lacke, und die meisten davon verdunsten schnell. Erkennbar sind sie am typischen Geruch und an den Gefahrensymbolen auf dem Etikett: der Flamme für entzündbare Stoffe, dem Ausrufezeichen, dem Symbol für Gesundheitsgefahr und dem toten Fisch mit Baum für Umweltgefahr. Auf Verdünnern steht außerdem, für welche Lacke sie gedacht sind, etwa Kunstharz- oder Nitrolacke.

Zu den typischen Lösungsmitteln im Haushalt gehören:

  • Verdünnungen für Kunstharzlacke, Nitro- und Universalverdünnung.
  • Terpentinersatz (Testbenzin) und Balsamterpentinöl, oft zum Verdünnen von Ölfarben und Lasuren.
  • Pinselreiniger auf Lösemittelbasis.
  • Aceton, Waschbenzin, Spiritus und Isopropanol, die zum Reinigen und Entfetten verwendet werden.
  • Kontaktkleber und Klebstoffentferner mit Lösemitteln.

Auch Produkte mit Umweltzeichen sind nicht frei von Schadstoffen. Ein Pinselreiniger, der als besonders umweltverträglich beworben wird, gehört trotzdem nicht in den Ausguss. Nur Reiniger, die ausdrücklich auf Wasserbasis arbeiten und für wasserverdünnbare Farben gedacht sind, behandeln Sie anders; dazu mehr unter Acrylfarbe entsorgen.

Warum nicht in den Abfluss und nicht verdunsten lassen

Lösungsmittel gehören nie ins Abwasser. Kläranlagen sind für solche Stoffe nicht ausgelegt, viele davon sind für Wasserorganismen schädlich, und in Rohren und Kanälen können sich entzündliche Dämpfe sammeln. Auch kleine Mengen, etwa das Glas, in dem Sie Pinsel ausgewaschen haben, gehören nicht ins Waschbecken.

Genauso wenig sollten Sie eine Dose offen stehen lassen, bis der Inhalt verdunstet ist. Was als „trocknen lassen“ harmlos klingt, heißt, dass die Lösemittel in die Luft gehen. Die Dämpfe belasten die Atemwege, und in geschlossenen Räumen kann sich ein zündfähiges Gemisch bilden. In den Restmüll gehören flüssige Lösungsmittel ebenfalls nicht: Im Müllwagen und bei der Verbrennung sind sie eine Brandgefahr.

Benutzte Verdünnung wiederverwenden

Das meiste Lösungsmittel im Hobbykeller wird für das Pinselauswaschen verbraucht, und genau hier lässt sich viel sparen.

  1. Zwei Gläser verwenden. Im ersten Glas waschen Sie den Pinsel grob aus, im zweiten mit sauberer Verdünnung nach. Das zweite Glas bleibt lange fast klar.
  2. Gläser verschließen. Schraubgläser mit dicht schließendem Deckel verhindern, dass das Lösungsmittel verdunstet. Beschriften Sie das Glas.
  3. Absetzen lassen. Nach einigen Tagen haben sich die Farbpartikel am Boden gesammelt.
  4. Klaren Teil abgießen. Vorsichtig in ein sauberes Glas umfüllen und erneut zum Reinigen verwenden.
  5. Bodensatz sammeln. Der Schlamm am Boden wird mit der Zeit dick. Er kommt im verschlossenen Glas zur Schadstoffsammlung.

Wer regelmäßig mit Lösemittellacken arbeitet, kann sich ein Pinselwaschglas mit eingebautem Sieb zulegen; darin sinkt der Farbschlamm unter das Sieb, und der Pinsel bleibt im sauberen Teil.

Mischen Sie keine verschiedenen Lösungsmittel oder Reste zusammen, um Platz zu sparen. Das erschwert die Entsorgung, und manche Stoffe reagieren miteinander. Welche Haushaltschemikalien besonders gefährlich zusammenwirken, steht unter Putzmittel nie mischen.

Lappen mit Leinöl: Brandgefahr durch Selbstentzündung

Eine besondere Falle sind Lappen, mit denen Sie Leinöl, Leinölfirnis, Holzöle oder ölhaltige Lasuren aufgetragen haben. Diese Öle härten durch Reaktion mit Sauerstoff aus, und dabei entsteht Wärme. In einem zusammengeknüllten Lappen kann sich diese Wärme stauen, bis sich das Tuch von selbst entzündet, mitunter erst Stunden später. Werfen Sie solche Lappen nie zusammengeknüllt in den Mülleimer oder die Tonne.

Sicher ist es, die Lappen flach ausgebreitet im Freien auf nicht brennbarem Untergrund vollständig trocknen und aushärten zu lassen oder sie in einem dicht verschlossenen Metallbehälter, gegebenenfalls mit Wasser, aufzubewahren, bis Sie sie entsorgen. Viele Hersteller geben auf dem Etikett an, wie mit getränkten Lappen umzugehen ist; halten Sie sich daran. Lappen, die mit Verdünnung oder Pinselreiniger getränkt sind, sammeln Sie in einer verschließbaren Metalldose und geben sie bei der Schadstoffannahme ab.

Abgeben beim Schadstoffmobil

Bringen Sie Lösungsmittel möglichst in der Originalverpackung, gut verschlossen und mit lesbarem Etikett. Selbst abgefüllte Gläser beschriften Sie mit dem Inhalt. Stellen Sie die Behälter im Auto aufrecht in eine Kiste, damit nichts umfällt, und fahren Sie ohne Umwege. Die Abgabe haushaltsüblicher Mengen ist in den meisten Kommunen kostenlos, weil sie mit der Abfallgebühr bezahlt ist. Für größere Mengen, etwa aus einer Haushaltsauflösung oder einem Betrieb, kann die Kommune Gebühren verlangen. Termine und Standorte stehen unter Schadstoffmobil.

Restentleerte, tropffreie Dosen und Flaschen sind Verpackungen. Viele Kommunen lassen sie in den Gelben Sack, andere möchten Behälter mit Gefahrensymbol an der Schadstoffannahme sehen. Wenn Sie ohnehin zum Schadstoffmobil fahren, geben Sie leere Behälter einfach mit ab.

Verwandte Fälle

Für einige Flüssigkeiten gibt es eigene Artikel: Altes Benzin und Zweitaktgemisch stehen unter Benzin entsorgen, Nagellackentferner unter Nagellack entsorgen, flüssiges Harz und Härter unter Epoxidharz entsorgen. Für Feuerzeugbenzin gilt dasselbe wie für Waschbenzin: aufbrauchen oder zur Schadstoffsammlung, siehe auch Feuerzeug entsorgen.

Häufige Fragen

Kann ich Terpentin in den Restmüll werfen?

Nein. Terpentinöl und Terpentinersatz sind brennbare Flüssigkeiten und gehören zur Schadstoffsammlung. Auch ein Lappen, der damit getränkt ist, gehört in einer verschlossenen Metalldose zur Schadstoffannahme.

Darf Pinselreiniger in den Abfluss?

Pinselreiniger auf Lösemittelbasis nie. Lassen Sie benutzten Reiniger absetzen, verwenden Sie den klaren Teil wieder und geben Sie den Bodensatz zur Schadstoffsammlung. Für wasserverdünnbare Farben genügen Wasser und Seife, aber auch dieses Waschwasser gehört nicht in großen Mengen in den Ausguss.

Was mache ich mit eingetrockneter Verdünnung?

Ist in einer Dose nur noch ein fester Rest aus Farbe und Harz übrig, bringen Sie sie trotzdem zur Schadstoffannahme. Fest ist nicht automatisch harmlos.

Wie entsorge ich Spiritus oder Isopropanol?

Kleine Reste brauchen Sie am besten bestimmungsgemäß auf, etwa zum Reinigen von Glas oder zum Entfetten. Größere Mengen oder Reste, die Sie nicht mehr verwenden, gehören zur Schadstoffsammlung.

Nimmt der Baumarkt Verdünnung zurück?

Eine allgemeine Rücknahmepflicht für Lösungsmittel gibt es nicht. Manche Händler nehmen Reste freiwillig an, fragen Sie vor Ort. Der verlässliche Weg ist das Schadstoffmobil.

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