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Heizung im Urlaub: abdrehen oder laufen lassen?

Christoph · 6 Min. Lesezeit

Schwarz-weiße Katze liegt auf einem Rippenheizkörper
Im Winter bleibt die Heizung auch bei Abwesenheit auf kleiner Stufe an
Inhalt9 Abschnitte
  1. Die kurze Antwort je Jahreszeit und Dauer
  2. Warum ganz abdrehen im Winter riskant ist
  3. Welche Stufe sinnvoll ist
  4. Reicht die Frostschutzstellung?
  5. Etagenheizung und eigenes Haus: die Anlage nicht ausschalten
  6. Bei längerer Abwesenheit: Kontrolle und Versicherung
  7. Sommerurlaub: Heizung aus, Thermostate auf
  8. Nach der Rückkehr richtig aufheizen
  9. Häufige Fragen

Die Heizung im Urlaub ganz abzudrehen, ist im Sommer richtig und im Winter ein Fehler. In der Heizzeit drehen Sie die Thermostate herunter, lassen die Anlage aber laufen: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale nennt etwa 16 °C als Richtwert, das entspricht Stufe 2. So sparen Sie den größten Teil der Heizkosten, ohne Frostschäden und Schimmel zu riskieren.

Die kurze Antwort je Jahreszeit und Dauer

SituationEmpfehlungWarum
SommerurlaubHeizung aus oder Sommerbetrieb, Thermostate ganz aufdrehenkein Wärmebedarf; offene Ventile setzen sich nicht fest
Wochenende im Winterein bis zwei Stufen zurück, etwa Stufe 2Wohnung kühlt kaum aus, ist schnell wieder warm
Ein bis zwei Wochen im Winteralle Räume auf etwa Stufe 2, Innentüren offenSchutz vor Frost und Feuchte
Mehrere Wochen im WinterStufe 1 bis 2, dazu regelmäßige Kontrolle durch eine Vertrauenspersoneine Störung der Heizung bliebe sonst unbemerkt
Übergangszeit ohne FrostStufe 1 bis 2 oder UrlaubsprogrammWetterumschwung absichern

Was welche Zahl am Thermostat bedeutet, zeigt die Tabelle der Thermostat-Stufen.

Warum ganz abdrehen im Winter riskant ist

Drei Gründe sprechen dagegen:

  • Frost. In einer unbeheizten Wohnung kann die Temperatur bei strengem Frost unter den Gefrierpunkt fallen, zuerst in Außenwänden, Abseiten, Dachschrägen und an Leitungen in der Nähe schlecht gedämmter Bauteile. Gefrierendes Wasser sprengt Rohre und Heizkörper; der Schaden zeigt sich oft erst beim Auftauen. Was dann zu tun ist, steht unter Wasserleitung eingefroren.
  • Feuchte und Schimmel. Kalte Wände nehmen Feuchtigkeit auf. Kommt beim Wiederaufheizen und durch Kochen, Duschen und Atmen warme, feuchte Luft dazu, schlägt sie sich an den noch kalten Flächen nieder. Je weiter die Wohnung auskühlt, desto länger dauert es, bis auch die Wände wieder warm sind. Hintergründe finden Sie unter Schimmel in der Wohnung.
  • Nachbarn und Mietvertrag. Eine ausgekühlte Wohnung entzieht den angrenzenden Wohnungen Wärme. Mieter sind außerdem verpflichtet, die Wohnung pfleglich zu behandeln und Schäden abzuwenden; wer bei Frost die Heizung abstellt und einen Schaden verursacht, kann dafür haften. Was im Einzelnen gilt, klärt im Zweifel ein Mieterverein.

Dazu kommt ein praktischer Punkt: Die Ersparnis zwischen „sehr niedrig“ und „aus“ ist klein, das Risiko groß.

Welche Stufe sinnvoll ist

Für die übliche Urlaubslänge von ein bis zwei Wochen stellen Sie alle Heizkörper auf etwa Stufe 2. Das hält die Räume bei rund 16 °C, schützt die Leitungen und lässt die Wände nicht auskühlen. Stellen Sie nicht nur einen Heizkörper an und die übrigen aus: Einzelne unbeheizte Räume, vor allem solche mit Wasserleitungen wie Bad, Küche und Gäste-WC, sind dann die Schwachstelle.

In einem gut gedämmten Haus oder einer Wohnung mitten im Gebäude genügt bei längerer Abwesenheit auch Stufe 1 bis 2. In unsanierten Altbauten, in Eck- und Dachgeschosswohnungen und bei angekündigtem Dauerfrost bleiben Sie besser bei Stufe 2.

Lassen Sie die Innentüren offen, damit sich die Wärme verteilt, und schließen Sie alle Fenster vollständig – auch das gekippte Fenster im Bad. Ein gekipptes Fenster kühlt den Raum über Tage aus und lässt das Thermostat darunter dauernd heizen. Vorhänge und Möbel dürfen die Thermostatköpfe nicht verdecken.

Reicht die Frostschutzstellung?

Das Sternchen oder die Schneeflocke am Thermostat öffnet das Ventil erst, wenn es am Heizkörper auf etwa 6 °C abgekühlt ist. Das schützt den Heizkörper selbst vor dem Einfrieren – mehr nicht:

  • Gemessen wird am Heizkörper. In einer entfernten Raumecke, in der Abseite oder an der Wasserleitung in der Außenwand kann es schon kälter sein.
  • Bei 6 °C Raumtemperatur sind die Wände so kalt, dass sich nach der Rückkehr leicht Feuchtigkeit niederschlägt.
  • Der Frostschutz arbeitet nur, wenn die Heizungsanlage in Betrieb ist und heißes Wasser liefert.

Für Räume ohne Wasserleitungen in einem ansonsten beheizten Haus ist die Frostschutzstellung in Ordnung. Für eine ganze Wohnung, die über Wochen leer steht, ist sie als einzige Einstellung zu knapp.

Etagenheizung und eigenes Haus: die Anlage nicht ausschalten

Wer eine eigene Gastherme oder einen eigenen Kessel hat, lässt das Gerät im Winter eingeschaltet. Viele Geräte haben ein Urlaubs- oder Ferienprogramm: Sie geben Abreise- und Rückkehrtag ein, die Anlage hält in der Zwischenzeit eine niedrige Temperatur und heizt rechtzeitig wieder auf. Die Bedienung steht in der Anleitung Ihres Geräts.

Schalten Sie das Heizgerät nicht am Hauptschalter aus und ziehen Sie nicht den Stecker: Der gerätinterne Frostschutz braucht Strom und Brennstoff. Auch die Sicherung des Heizkreises bleibt eingeschaltet, wenn Sie vor der Abreise andere Stromkreise abschalten.

Die Warmwasserbereitung können Sie für die Urlaubszeit in vielen Fällen abschalten oder dem Urlaubsprogramm überlassen. Nach der Rückkehr heizen Sie den Speicher wieder vollständig auf und lassen an allen Hähnen das abgestandene Wasser kurz ablaufen, bevor Sie duschen. Warum das wichtig ist, steht unter Warmwasser-Temperatur.

Bei längerer Abwesenheit: Kontrolle und Versicherung

Die beste Einstellung nützt nichts, wenn die Heizung am dritten Urlaubstag auf Störung geht. Bitten Sie deshalb für längere Reisen im Winter jemanden, regelmäßig nach der Wohnung zu sehen: Ist es noch warm, ist irgendwo Wasser, sind die Fenster zu?

Das hat auch einen versicherungsrechtlichen Hintergrund. Die Bedingungen von Wohngebäude- und Hausratversicherungen sehen üblicherweise vor, dass Gebäude in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizt und dies genügend häufig kontrolliert wird – oder dass alle wasserführenden Anlagen abgesperrt und entleert werden. Wie oft „genügend häufig“ ist und was für Ihren Vertrag gilt, steht in Ihren Bedingungen; fragen Sie im Zweifel beim Versicherer nach, bevor Sie für Wochen verreisen.

Zusätzlich sinnvoll: den Wasserhahn zur Waschmaschine schließen und in einem Einfamilienhaus bei längerer Abwesenheit den Haupthahn. Vorsicht bei Heizungen mit automatischer Nachspeisung – fragen Sie hier Ihren Fachbetrieb. Die vollständige Liste für die Abreise finden Sie unter Wohnung für den Urlaub vorbereiten.

Sommerurlaub: Heizung aus, Thermostate auf

Außerhalb der Heizzeit schaltet eine Zentralheizung meist von selbst in den Sommerbetrieb. Im eigenen Haus stellen Sie das Gerät auf Sommer- oder reinen Warmwasserbetrieb. Drehen Sie die Thermostate dabei ganz auf statt zu: In geöffneter Stellung ist der Ventilstift entlastet und setzt sich über den Sommer nicht fest. Ist es doch passiert, hilft der Beitrag Heizkörperventil klemmt.

Nach der Rückkehr richtig aufheizen

Stellen Sie die Thermostate auf die gewohnte Stufe – nicht auf 5. Die Wohnung wird dadurch nicht schneller warm, nur am Ende zu warm. Rechnen Sie nach einer Woche Absenkung mit einigen Stunden, bis nicht nur die Luft, sondern auch Wände und Möbel wieder Temperatur haben. Lüften Sie einmal kräftig quer und danach wie gewohnt.

Häufige Fragen

Auf welche Stufe stelle ich die Heizung bei Abwesenheit im Winter?

Auf etwa Stufe 2, das sind rund 16 °C. Bei gut gedämmten Wohnungen und längerer Abwesenheit geht es auch etwas niedriger, ganz abdrehen sollten Sie nicht.

Lohnt es sich, die Heizung für ein Wochenende herunterzudrehen?

Ja. Ein bis zwei Stufen weniger sparen Energie, und die Wohnung ist nach der Rückkehr rasch wieder warm. Weiter als bis Stufe 2 müssen Sie für zwei Tage nicht gehen.

Kann ich die Heizung im Urlaub komplett ausschalten?

Im Sommer ja. Im Winter nicht: Es drohen Frostschäden an Leitungen und Heizkörpern sowie feuchte Wände, und Sie verletzen möglicherweise Pflichten aus Mietvertrag oder Versicherung.

Verbraucht das Wiederaufheizen mehr, als die Absenkung spart?

Nein. Eine kühlere Wohnung verliert weniger Wärme nach draußen; das Aufheizen danach gleicht nur einen Teil davon wieder aus. Die Einzelheiten stehen unter Nachtabsenkung der Heizung.

Muss ich dem Vermieter sagen, dass ich länger verreise?

Eine allgemeine Pflicht, jede Reise zu melden, gibt es nicht. Bei mehrwöchiger Abwesenheit im Winter ist es aber vernünftig, wenn Vermieter oder Nachbarn wissen, wer einen Schlüssel hat und im Notfall erreichbar ist.