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Altöl entsorgen: Rücknahme beim Händler

Christoph · 5 Min. Lesezeit

Mechaniker arbeitet im Motorraum eines Autos
Altöl nimmt die Verkaufsstelle in der gekauften Menge zurück – Kassenbon aufheben
Inhalt9 Abschnitte
  1. Wohin gehört Altöl?
  2. Die Rücknahmepflicht beim Händler
  3. Beleg aufheben
  4. Ölwechsel zu Hause: das Altöl richtig auffangen
  5. Warum Altöl nie in den Abfluss oder den Boden darf
  6. Kosten
  7. Speiseöl ist etwas anderes
  8. Typische Fehler
  9. Häufige Fragen

Gebrauchtes Motoröl geben Sie dort ab, wo Sie das frische Öl gekauft haben. Händler, die Motor- oder Getriebeöl an Privatleute verkaufen, müssen Altöl bis zur gekauften Menge kostenlos zurücknehmen oder eine Annahmestelle in der Nähe nennen. Bewahren Sie dafür den Kassenbon auf und mischen Sie das Altöl mit nichts anderem. Ohne Beleg hilft das Schadstoffmobil oder der Wertstoffhof weiter.

Wohin gehört Altöl?

WasRichtiger Weg
Motoröl, Getriebeöl aus Auto, Motorrad, RasenmäherRücknahme beim Händler bis zur gekauften Menge, mit Kaufbeleg
Ölfilter, ölverschmierte Lappen vom Ölwechselebenfalls beim Händler, der das Öl verkauft hat
Altöl ohne Kaufbeleg, KleinmengenSchadstoffmobil oder Schadstoffannahme am Wertstoffhof
Altöl vermischt mit Benzin, Bremsflüssigkeit oder FrostschutzSchadstoffsammlung, vorher ankündigen
Leere Ölkanistermit Restöl: wie Altöl; ausgetropft: je nach Kommune Gelber Sack oder Wertstoffhof
Speiseöl und Frittierfetteigener Weg, siehe Speiseöl entsorgen

Die Rücknahmepflicht des Handels gilt bundesweit. Was Schadstoffmobil und Wertstoffhof annehmen und ob sie dafür etwas verlangen, regelt jede Kommune selbst; die Abfall-App oder die Abfallberatung von Stadt oder Landkreis gibt Auskunft. Hier steht der Regelfall in Deutschland.

Die Rücknahmepflicht beim Händler

Die Altölverordnung verpflichtet jeden, der Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher verkauft, eine Annahmestelle für gebrauchtes Öl bereitzuhalten oder eine in der Nähe durch Vereinbarung zu sichern. Dort muss das Altöl bis zur Menge des gekauften Öls kostenlos angenommen werden, ebenso Ölfilter und die ölhaltigen Abfälle, die beim Ölwechsel regelmäßig anfallen. Im Geschäft soll ein Hinweis darauf zu finden sein. Das gilt für Tankstellen, Baumärkte, Autoteilehändler und Supermärkte, die Motoröl anbieten.

Wer online bestellt, hat die gleichen Rechte. Der Versandhändler muss Ihnen sagen, wo Sie das Altöl abgeben können; oft ist das eine Partnerwerkstatt oder ein Rücknahmesystem. Fragen Sie beim Kauf danach.

Beleg aufheben

Der Händler darf verlangen, dass Sie den Kauf nachweisen. Heben Sie den Kassenbon oder die Rechnung deshalb auf, bis Sie das Altöl zurückgebracht haben. Am einfachsten ist es, den Bon gleich an den Kanister mit dem frischen Öl zu kleben. Viele Händler nehmen kleine Mengen auch ohne Beleg an, ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Wer den Ölwechsel in der Werkstatt machen lässt, muss sich um nichts kümmern: Die Werkstatt entsorgt das Altöl.

Ölwechsel zu Hause: das Altöl richtig auffangen

  1. Ort wählen. Nur auf befestigtem, dichtem Untergrund arbeiten, nie auf Erde, Rasen oder Kies. Auf öffentlichen Straßen ist ein Ölwechsel in der Regel nicht erlaubt, und viele Mietverträge und Hausordnungen untersagen ihn in Tiefgaragen und auf Stellplätzen.
  2. Auffangwanne bereitstellen. Eine ausreichend große Ölauffangwanne fängt das Öl sicher auf. Legen Sie Pappe oder Bindemittel darunter.
  3. Öl in einen dichten Behälter füllen. Am besten in den leeren Kanister des frischen Öls oder einen anderen verschließbaren Kanister, beschriftet mit „Altöl“. Keine Getränkeflaschen verwenden.
  4. Nichts dazugeben. Kein Benzin, keine Bremsflüssigkeit, kein Kühlerfrostschutz, kein Speiseöl.
  5. Ölfilter abtropfen lassen. Den alten Filter in eine Tüte stecken und mit dem Altöl zurückbringen.
  6. Tropfen sofort binden. Verschüttetes Öl mit Ölbindemittel oder Katzenstreu aufnehmen; das Material gehört mit zur Rückgabe oder zur Schadstoffsammlung.
  7. Zurückbringen. Mit Kaufbeleg zum Händler oder zur genannten Annahmestelle.

Warum Altöl nie in den Abfluss oder den Boden darf

Altöl enthält Rückstände aus der Verbrennung, Metallabrieb und Zusätze, die Wasser und Boden schon in kleinen Mengen stark verunreinigen. Im Abfluss stört es die Kläranlage, im Gully fließt es oft direkt in den nächsten Bach, im Boden gefährdet es das Grundwasser. Wer Altöl in die Natur kippt, im Garten vergräbt oder in den Hausmüll gibt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen, dessen Höhe je nach Bundesland und Fall unterschiedlich ausfällt. Altöl verbrennen ist ebenfalls verboten.

Richtig gesammelt ist Altöl dagegen ein Rohstoff: Es wird in Raffinerien zu neuem Grundöl aufbereitet oder als Brennstoff in Industrieanlagen genutzt. Voraussetzung ist, dass es nicht mit anderen Stoffen vermischt ist.

Kosten

Bis zur gekauften Menge und mit Beleg ist die Rückgabe beim Händler kostenlos. Ohne Beleg oder für größere Mengen, etwa nach dem Ausräumen einer Werkstatt, nehmen Schadstoffmobil und Wertstoffhof Altöl aus Privathaushalten in üblicher Menge an. Manche Kommunen machen das kostenlos, andere verlangen eine Gebühr je Liter oder begrenzen die Menge. Mischöl, also Altöl mit anderen Flüssigkeiten, ist aufwendiger zu entsorgen; kündigen Sie es an der Annahmestelle an.

Speiseöl ist etwas anderes

Altöl im Sinne der Rücknahmepflicht ist Mineralöl aus Motoren und Getrieben. Speiseöl aus Pfanne und Fritteuse gehört nicht in diesen Kreislauf und darf auch nicht mit Motoröl zusammengeschüttet werden. Für kleine Mengen Speiseöl reicht meist der Restmüll in einem verschlossenen Gefäß, für größere Mengen gibt es eigene Sammelstellen. Wie das genau geht, steht unter Speiseöl entsorgen und für die Fritteuse unter Friteusenfett. Heizöl aus alten Tanks ist dagegen ein Fall für einen Fachbetrieb.

Typische Fehler

  • Kassenbon wegwerfen. Ohne Beleg besteht kein Anspruch auf kostenlose Rücknahme.
  • Altöl in Getränkeflaschen füllen. Verwechslungsgefahr, vor allem für Kinder.
  • Alles in einen Kanister. Einmal gemischt, wird aus Altöl ein schwieriger zu verwertender Sonderabfall.
  • Ölfilter in den Restmüll. Er gehört mit dem Altöl zurück.
  • Kleine Mengen „einfach mal eben“ ins Gras. Auch wenige Tropfen belasten den Boden.

Die Autobatterie ist beim Werkstatt-Tag oft gleich mit dran; wie sie entsorgt wird, steht unter Autobatterie entsorgen. Weitere Abfälle für die Schadstoffsammlung finden Sie unter Schadstoffmobil.

Häufige Fragen

Wo kann man Altöl entsorgen?

Dort, wo Sie das Motoröl gekauft haben, oder an der Annahmestelle, die der Händler nennt. Das gilt für Tankstellen, Baumärkte, Autoteilehändler und Supermärkte mit Motoröl im Sortiment. Ohne Kaufbeleg hilft das Schadstoffmobil oder der Wertstoffhof.

Muss ein Supermarkt Altöl zurücknehmen?

Ja, wenn er Motor- oder Getriebeöl verkauft. Die Rücknahmepflicht gilt für alle Verkäufer solcher Öle, unabhängig von der Art des Geschäfts, und zwar bis zur Menge, die Sie dort gekauft haben. Oft verweist der Markt auf eine Annahmestelle in der Nähe.

Kostet die Altöl-Entsorgung etwas?

Beim Händler mit Kaufbeleg nicht. Beim Wertstoffhof oder Schadstoffmobil hängt es von der Kommune ab; manche nehmen Kleinmengen kostenlos an, andere verlangen eine Gebühr.

Darf ich Altöl vom Rasenmäher genauso abgeben?

Ja. Viertaktmotoren von Rasenmähern verwenden Motoröl, das unter dieselbe Regelung fällt. Heben Sie auch hier den Beleg vom Ölkauf auf.

Wie ist das in Österreich?

Auch in Österreich gehört Altöl nicht in den Hausmüll oder in den Abfluss. Die Regeln für die Abgabe sind aber eigene – fragen Sie Ihre Gemeinde, sie nennt Ort und Bedingungen.