Tote Tiere entsorgen: Haustier, Vogel oder Maus

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Was mit einem toten Tier geschieht, hängt davon ab, was für ein Tier es ist. Ein verstorbenes Haustier können Sie über den Tierarzt abgeben, einäschern lassen oder unter Bedingungen im eigenen Garten begraben. Eine tote Maus oder ein kleiner Vogel kommt mit Handschuhen verpackt in den Restmüll. Große Wildtiere und Häufungen toter Vögel sind dagegen Sache der Behörden.
Wohin gehört welches tote Tier?
Die Regeln für tote Tiere stehen im Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und in den Ausführungsgesetzen der Länder; Einzelheiten regeln Kreis oder Stadt. Im Zweifel geben das Veterinäramt Ihres Landkreises oder die Abfallberatung Auskunft. Hier steht der Regelfall in Deutschland; wie der übrige Hausmüll getrennt wird, erklärt der Beitrag Müll trennen.
| Tier | Richtiger Weg |
| Hund, Katze, Kaninchen, Meerschweinchen | Tierarzt (Tierkörperbeseitigung), Tierkrematorium, Tierfriedhof oder eigenes Grundstück nach Landesrecht |
| Kleintiere wie Hamster, Wellensittich, Zierfische | wie oben; kleine Tiere auch gut verpackt in den Restmüll |
| Tote Maus, Ratte, einzelner Vogel im Haus oder Garten | mit Handschuhen in einen Beutel, verschlossen in den Restmüll |
| Mehrere tote Wildvögel an einer Stelle | nicht anfassen, Veterinäramt melden |
| Reh, Wildschwein, Fuchs, Dachs | Polizei, Straßenmeisterei oder Jagdpächter verständigen |
| Pferd, Schaf, Ziege, Nutztiere | Tierkörperbeseitigungsanstalt, nicht im Garten begraben |
Ein Haustier ist gestorben: die drei Wege
Der Abschied von einem Tier, das jahrelang zur Familie gehört hat, ist schwer. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen; ein paar Stunden an einem kühlen Ort schaden nicht. Dann haben Sie im Wesentlichen drei Möglichkeiten.
- Über den Tierarzt. Ist das Tier in der Praxis eingeschläfert worden oder bringen Sie es dorthin, übernimmt die Praxis die Übergabe an die Tierkörperbeseitigung. Das ist der schlichteste Weg; dafür fällt meist eine Gebühr an. Eine Urne oder ein Grab gibt es dabei nicht.
- Tierkrematorium. Die Einäscherung ist als Sammel- oder als Einzeleinäscherung möglich. Nur bei der Einzeleinäscherung bekommen Sie die Asche Ihres eigenen Tieres zurück. Viele Krematorien holen das Tier beim Tierarzt oder zu Hause ab. Die Kosten richten sich vor allem nach Größe und Gewicht des Tieres.
- Beerdigung. Auf einem Tierfriedhof oder im eigenen Garten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob das Tier gechippt war, klären Sie beim Tierarzt; danach sollten Sie es bei der Haustierregistrierung abmelden, bei der es eingetragen war.
Ein Haustier im Garten begraben
Einzelne Heimtiere dürfen in Deutschland in vielen Fällen auf dem eigenen Grundstück begraben werden. Die genauen Vorgaben unterscheiden sich nach Bundesland und Landkreis. Üblich sind diese Bedingungen:
- Kein Wasserschutzgebiet. Liegt Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone, ist die Beerdigung meist verboten. Das Veterinäramt oder die Gemeinde weiß, ob das der Fall ist.
- Eigenes Grundstück. Im Wald, im Park oder auf einem fremden Grundstück ist das Vergraben nicht erlaubt. Mieter fragen vorher den Vermieter, im Kleingarten gilt die Gartenordnung.
- Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen. Das Grab soll nicht direkt am Gehweg liegen.
- Tief genug. Als Richtwert gelten mindestens 50 cm Erde über dem Tier, damit Füchse und andere Tiere es nicht ausgraben.
- Keine meldepflichtige Krankheit. Ist das Tier an einer ansteckenden Krankheit gestorben, entscheidet der Tierarzt, was zu tun ist.
Wickeln Sie das Tier in ein Tuch, eine Decke oder einen Karton, der verrottet, nicht in Plastikfolie. Größere Hunde sind für den Garten oft zu groß, und Pferde oder andere Nutztiere dürfen grundsätzlich nicht auf dem Grundstück begraben werden.
Tote Maus, Vogel oder Ratte finden
Eine tote Maus im Keller oder ein Vogel, der gegen die Scheibe geflogen ist: Kleine Wildtiere entsorgen Sie selbst. Fassen Sie sie nie mit bloßen Händen an, denn tote Tiere können Krankheitserreger, Flöhe oder Zecken tragen.
- Handschuhe anziehen oder einen Plastikbeutel wie einen Handschuh über die Hand stülpen.
- Das Tier aufnehmen, den Beutel umkrempeln und fest verknoten.
- In einen zweiten Beutel geben, damit nichts riecht.
- In die Restmülltonne, nicht in den Küchenmülleimer und nicht in die Biotonne. Tierkörper sind in der Biotonne ausnahmslos verboten; der Weg über den Restmüll ist für kleine Tiere der vorgesehene.
- Stelle reinigen und Hände waschen. Die Fundstelle mit heißem Wasser und Reiniger säubern, danach gründlich Hände waschen.
Ein einzelner kleiner Vogel darf im eigenen Garten auch vergraben werden, wenn keine Häufung vorliegt. Finden Sie im Haus wiederholt tote Mäuse oder Ratten, ist das ein Hinweis auf einen Befall; dann lohnt ein Blick in die Rubrik Ungeziefer und Schädlinge. Auch Zierfische aus dem Aquarium gehören übrigens nicht in die Toilette, sondern verpackt in den Restmüll, damit keine Krankheitserreger ins Abwasser gelangen.
Tote Wildvögel und Vogelgrippe
Liegen mehrere tote Vögel an einer Stelle, vor allem Wasservögel wie Enten, Gänse oder Schwäne oder Greifvögel, fassen Sie sie nicht an und halten Hunde fern. Melden Sie den Fund dem Veterinäramt des Landkreises oder der Stadt, außerhalb der Dienstzeiten der Polizei. Dahinter kann die Geflügelpest, umgangssprachlich Vogelgrippe, stecken. Die Behörden holen die Tiere ab und lassen sie untersuchen. Dasselbe gilt für tot aufgefundene Wildschweine in Gebieten, in denen die Afrikanische Schweinepest auftritt.
Große Wildtiere: nie selbst mitnehmen
Ein totes Reh, ein Wildschwein oder ein Fuchs am Straßenrand fällt unter das Jagdrecht. Wer es mitnimmt, begeht unter Umständen Wilderei. Nach einem Wildunfall sichern Sie die Unfallstelle und rufen die Polizei, die den Jagdpächter verständigt; die Bescheinigung brauchen Sie für die Versicherung. Liegt ein totes Tier an einer Landstraße oder Autobahn, ist die Straßenmeisterei zuständig, im Ort die Gemeinde. Eine überfahrene Katze melden Sie der Polizei oder bringen sie zum Tierarzt, der nach einem Chip sucht, damit die Besitzer benachrichtigt werden können.
Kosten
Die Abgabe über den Tierarzt kostet meist eine überschaubare Gebühr, die Einäscherung deutlich mehr, vor allem als Einzeleinäscherung und bei großen Hunden. Tierfriedhöfe verlangen eine Gebühr für die Grabstelle und die Liegezeit. Das Entsorgen kleiner Wildtiere über den Restmüll und Meldungen an Behörden kosten nichts. Bei den Beträgen gibt es große regionale Unterschiede; fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Hund oder meine Katze im Garten begraben?
In vielen Fällen ja, wenn es Ihr eigenes Grundstück ist, es nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt und das Tier tief genug liegt, als Richtwert mindestens 50 cm unter der Erde. Die genauen Vorgaben macht das Landesrecht; das Veterinäramt gibt Auskunft.
Wohin mit einer toten Maus?
Mit Handschuhen oder durch einen Beutel aufnehmen, doppelt verpacken und in den Restmüll geben. Danach die Stelle reinigen und die Hände waschen.
Was mache ich mit einem toten Vogel im Garten?
Ein einzelner Vogel kommt mit Handschuhen verpackt in den Restmüll oder wird im Garten vergraben. Finden Sie mehrere tote Vögel an einer Stelle, melden Sie das dem Veterinäramt.
Darf ein totes Tier in die Biotonne?
Nein. Tierkörper sind in der Biotonne nicht erlaubt, auch kleine nicht. Kleine Wildtiere gehören gut verpackt in den Restmüll.
Wer holt ein totes Reh von der Straße?
Rufen Sie die Polizei; sie verständigt den zuständigen Jagdpächter. An Landstraßen kann auch die Straßenmeisterei zuständig sein. Mitnehmen dürfen Sie das Tier nicht.



