Taschengeld-Tabelle: wie viel in welchem Alter üblich ist

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Eine Taschengeld-Tabelle gibt Eltern einen Anhaltspunkt, wie viel Geld Kinder in welchem Alter üblicherweise bekommen. Die bekannteste stammt vom Deutschen Jugendinstitut (DJI); sie reicht von 1–2 Euro pro Woche im Vorschulalter bis 60–70 Euro im Monat für 17-Jährige. Verbindlich ist sie nicht: Die Werte sind Empfehlungen, an denen sich Familien, Jugendämter und Beratungsstellen orientieren.
Die Taschengeld-Tabelle nach Alter
Die folgenden Spannen sind die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts in der Fassung von 2024. Das Institut überarbeitet die Tabelle in größeren Abständen; ob es inzwischen eine neuere Fassung gibt, zeigt ein Blick auf die Seite des DJI oder Ihres Jugendamts.
| Alter | Empfehlung | Auszahlung |
| unter 6 Jahre | 1,00–2,00 Euro | pro Woche |
| 6 Jahre | 2,00–2,50 Euro | pro Woche |
| 7 Jahre | 2,50–3,00 Euro | pro Woche |
| 8 Jahre | 3,00–3,50 Euro | pro Woche |
| 9 Jahre | 3,50–4,00 Euro | pro Woche |
| 10 Jahre | 20,00–22,50 Euro | pro Monat |
| 11 Jahre | 22,50–25,00 Euro | pro Monat |
| 12 Jahre | 25,00–27,50 Euro | pro Monat |
| 13 Jahre | 27,50–30,00 Euro | pro Monat |
| 14 Jahre | 30,00–40,00 Euro | pro Monat |
| 15 Jahre | 40,00–50,00 Euro | pro Monat |
| 16 Jahre | 50,00–60,00 Euro | pro Monat |
| 17 Jahre | 60,00–70,00 Euro | pro Monat |
| ab 18 Jahre | 70,00–75,00 Euro | pro Monat |
Die Werte ab 16 Jahren beziehen sich auf Jugendliche, die noch kein eigenes Einkommen haben, also etwa zur Schule gehen. Wer eine Ausbildungsvergütung bekommt oder regelmäßig jobbt, braucht in der Regel kein oder weniger Taschengeld; hier geht es eher um die Frage, was vom eigenen Verdienst selbst bezahlt wird.
Wie die Tabelle zu lesen ist
Die Spannen sind bewusst weit gefasst. Ob Sie sich am unteren oder oberen Rand orientieren oder ganz davon abweichen, hängt von drei Dingen ab:
- Was das Kind davon bezahlen soll. Wer vom Taschengeld auch Kinokarten, das Eis mit Freunden und Geschenke für andere bestreitet, braucht mehr als ein Kind, dem die Eltern das alles zusätzlich zahlen.
- Was die Familie sich leisten kann. Ein niedrigerer Betrag, der zuverlässig kommt, ist für das Lernen wertvoller als ein hoher, der mal ausfällt. Sprechen Sie offen darüber, dass das Geld begrenzt ist – das gehört zur Gelderziehung.
- Was im Umfeld üblich ist. Kinder vergleichen. Ein Gespräch mit anderen Eltern der Klasse hilft, große Abstände zu vermeiden, ohne dass Sie sich nach dem höchsten Betrag richten müssen.
Geschwister bekommen nach der Tabelle unterschiedlich viel, weil der Betrag mit dem Alter steigt. Legen Sie einen festen Tag für die Erhöhung fest, etwa den Geburtstag oder den Beginn des Schuljahres, dann wird nicht jedes Mal neu verhandelt.
Wöchentlich oder monatlich?
Jüngere Kinder können einen Monat noch nicht überblicken. Deshalb sieht die Empfehlung bis einschließlich neun Jahre eine wöchentliche Auszahlung vor, immer am selben Wochentag und am besten in Münzen, die sich zählen und aufteilen lassen. Mit etwa zehn Jahren folgt der Wechsel zur monatlichen Zahlung: Das Kind lernt, sich das Geld über vier Wochen einzuteilen – und erlebt auch, was es heißt, wenn es nach zehn Tagen ausgegeben ist.
Ein sinnvoller Zeitpunkt für das erste Taschengeld ist, wenn das Kind versteht, dass man Geld gegen Dinge tauscht und dass es weg ist, wenn man es ausgegeben hat. Bei vielen Kindern ist das im Vorschulalter oder zum Schulbeginn der Fall. Ein eigenes Konto wird meist ab dem Alter interessant, in dem monatlich gezahlt wird; ob bar oder per Überweisung, ist Geschmackssache, solange das Kind seinen Kontostand selbst nachsehen kann.
Fünf Regeln für die Auszahlung
- Regelmäßig und pünktlich. Das Kind soll sich auf den Tag verlassen können und nicht darum bitten müssen.
- Zur freien Verfügung. Was das Kind kauft, entscheidet es selbst, auch wenn Sie den Kauf für unsinnig halten. Fehlkäufe sind der Zweck der Übung. Grenzen setzen Sie dort, wo es um Verbotenes oder Gefährliches geht.
- Kein Druckmittel. Taschengeld wird nicht wegen schlechter Noten oder Streit gekürzt und nicht für gute Noten erhöht. Es ist ein Übungsfeld, kein Lohn.
- Kein Vorschuss als Dauerlösung. Ist das Geld alle, wartet das Kind bis zum nächsten Zahltag. Ein einmaliger, zurückzuzahlender Vorschuss kann lehrreich sein, die Regel sollte er nicht werden.
- Kein Nachfüllen. Wer leere Kassen stillschweigend ausgleicht, nimmt dem Kind die Erfahrung, dass Geld endlich ist.
Die selbstverständliche Mithilfe im Haushalt – Tisch decken, eigenes Zimmer aufräumen – sollte nicht gegen Taschengeld verrechnet werden. Wie Sie Aufgaben altersgerecht verteilen, steht unter Haushaltsplan; Hilfen fürs Kinderzimmer finden Sie unter Kinderzimmer aufräumen. Für besondere, größere Arbeiten können Sie getrennt davon einen Zuverdienst vereinbaren.
Wofür Taschengeld nicht da ist
Taschengeld ist für persönliche Wünsche gedacht: Süßigkeiten, Zeitschriften, Sammelkarten, Spielzeug, später Kino, Spiele oder Schminke. Nicht vom Taschengeld bezahlt werden sollte, was zum normalen Bedarf gehört:
- Schulsachen, Hefte, Stifte, Ausflüge der Klasse
- notwendige Kleidung und Schuhe
- Essen und Trinken in der Schule
- Fahrkarten für den Schulweg, Fahrradreparaturen
- Vereinsbeiträge und Musikunterricht
- Hygieneartikel
Geldgeschenke von Verwandten sind kein Ersatz für Taschengeld. Üblich ist, dass größere Geschenke zum Teil gespart und zum Teil frei verwendet werden; legen Sie die Regel einmal fest und bleiben Sie dabei.
Budgetgeld für Ältere
Ab etwa 14 Jahren empfiehlt das Deutsche Jugendinstitut, das Taschengeld durch ein Budgetgeld zu ergänzen. Das ist ein fester monatlicher Betrag für einen bestimmten Bereich, den Jugendliche dann selbst verwalten – typischerweise Kleidung, Handyvertrag, Fahrkarten, Körperpflege oder das Essen unterwegs. Anders als das Taschengeld ist das Budgetgeld zweckgebunden.
So führen Sie es ein:
- Mit einem Bereich beginnen, zum Beispiel dem Handy oder der Kleidung, und weitere erst hinzunehmen, wenn das klappt.
- Den Betrag gemeinsam ausrechnen: Was haben Sie im vergangenen Jahr dafür ausgegeben? Teilen Sie durch zwölf.
- Schriftlich festhalten, was abgedeckt ist – etwa „Alltagskleidung ja, Winterjacke und Schuhe für den Sport nein“.
- Auf ein eigenes Konto zahlen, damit Taschengeld und Budget nachvollziehbar bleiben.
Wer mit dem Kleidergeld anfängt, sichtet vorher gemeinsam den Bestand; dabei hilft Kleiderschrank ausmisten.
Rechtliches in Kürze: kein Anspruch und der Taschengeldparagraf
Einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld in bestimmter Höhe haben Kinder gegenüber ihren Eltern nicht; auch die Tabelle des DJI ist nur eine Empfehlung. Eltern entscheiden selbst, ob und wie viel sie zahlen.
Der oft genannte „Taschengeldparagraf“ ist § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er regelt nicht die Höhe des Taschengelds, sondern die Frage, wann ein Kauf durch Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern wirksam ist. Vereinfacht gilt:
- Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig; sie können rechtlich keine wirksamen Verträge schließen.
- Von sieben bis 17 Jahren sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Ein Kauf ist nach § 110 BGB von Anfang an wirksam, wenn sie ihn vollständig mit Geld bezahlen, das ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde.
- Ratenkäufe und Abonnements deckt der Paragraf nicht ab, weil die Leistung dabei nicht sofort vollständig bezahlt ist. Solche Verträge hängen von der Zustimmung der Eltern ab.
Das ist eine allgemeine Darstellung und keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Streit, etwa um einen Handyvertrag oder Käufe in Spielen, helfen die Verbraucherzentralen weiter.
Häufige Fragen
Wie viel Taschengeld bekommt ein Kind mit 10 Jahren?
Die Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts von 2024 nennt 20,00–22,50 Euro im Monat. Mit zehn Jahren ist auch der empfohlene Zeitpunkt für den Wechsel von wöchentlicher zu monatlicher Auszahlung.
Wie viel Taschengeld ist mit 14 Jahren üblich?
Empfohlen werden 30–40 Euro im Monat. Ab diesem Alter kann zusätzlich ein Budgetgeld für Kleidung oder Handy sinnvoll sein, das getrennt vom Taschengeld gezahlt wird.
Ab wann sollten Kinder Taschengeld bekommen?
Sobald sie verstehen, was Geld ist und dass es nach dem Ausgeben weg ist – oft mit vier bis fünf Jahren, spätestens zum Schulanfang. Für unter Sechsjährige nennt die Tabelle 1–2 Euro pro Woche.
Müssen Eltern Taschengeld zahlen?
Nein, eine gesetzliche Pflicht zu einem bestimmten Betrag gibt es nicht. Fachleute raten trotzdem dazu, weil Kinder den Umgang mit Geld nur mit eigenem Geld üben können.
Darf ich das Taschengeld als Strafe streichen?
Rechtlich ja, empfehlenswert ist es nicht. Taschengeld soll verlässlich sein; wird es als Strafe oder Belohnung eingesetzt, lernt das Kind vor allem, dass Geld ein Machtmittel ist. Für Fehlverhalten sind andere Konsequenzen besser geeignet.
Sollen Kinder vom Taschengeld sparen müssen?
Zwang ist nicht sinnvoll, Anleitung schon. Helfen Sie bei einem Sparziel: Was kostet der Wunsch, wie viele Wochen dauert es? Das Sparbuch der Großeltern ist davon unabhängig.



